Schleswig-Holstein

Verhungertes Baby im Norden: Eltern wegen Mordes verurteilt

Mehrere Personen in einem Sitzungssaal an Tischen, einige sitzen, andere stehen und sprechen.
Die angeklagten Eltern im Landgericht Itzehoe.

Ein vier Monate altes Baby stirbt, weil die Eltern es vernachlässigen. Nun müssen sie lange ins Gefängnis – warum das Gericht auf Mord erkennt.

Wegen des Hungertods ihres vier Monate alten Säuglings im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel sind die Eltern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Itzehoe wertete die Vernachlässigung als Mord in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Fall lasse einen „fassungslos zurück”, sagte der Vorsitzende Richter Johann Lohmann am Vormittag in seiner Urteilsbegründung.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alten Angeklagten im September 2025 das Baby in ihrer Wohnung in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) so sehr vernachlässigten, dass es am 26. September starb. Die Obduktion ergab damals Tod durch Verhungern.

Fokus auf die Beweggründe: Überforderung und schwere Vernachlässigung

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert, weil sie das Mordmerkmal der Grausamkeit als erfüllt ansah. So sollen es die beiden Angeklagten unterlassen haben, den im Mai 2025 geborenen Säugling ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen. Die Eltern hätten willentlich in Kauf genommen, dass die Tochter nicht überlebe.

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Während des Prozesses hatten der Vater und die Mutter, die außerdem Zwillinge haben, die damals drei Jahre alt waren, von ihren Schwierigkeiten im Umgang mit dem Baby berichtet. „Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl, dass ich den Kindern nicht gerecht werde”, sagte der Vater. Für den Monat des Todes des Kindes habe er jedoch bis zum Todestag keine Erinnerung mehr.

Dass das Kind Gewicht verlor, bemerkten die Eltern nach Angaben der Mutter etwa zwei Wochen vor dessen Tod. Ihre Überforderung habe sich etwa durch das Verpassen von Kinderarztterminen gezeigt. Drei Nebenverfahren hatte die Staatsanwaltschaft eingestellt. Sowohl bei einem Mitarbeiter des Jugendamtes als auch bei Bekannten der Eltern hatten sich keine Hinweise auf relevantes Fehlverhalten ergeben. (dpa/mp)

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