Verhungertes Baby im Norden: Ashley wog am Ende kaum noch ein Kilo
Die kleine Ashley soll bis auf die Knochen abgemagert gewesen sein, am Ende kaum noch ein Kilogramm gewogen haben. Im erschütternden Fall des verhungerten Babys in Brunsbüttel ermittelt die Staatsanwaltschaft mittlerweile auch gegen einen Mitarbeiter des Jugendamts des Kreises Dithmarschen. Das Jugendamt erhielt mehrere Meldungen über die schlechten Wohnverhältnisse und den Zustand des Kindes. Trotzdem musste Ashley am Ende sterben.
Der Itzehoer Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow bestätigte Durchsuchungen im Jugendamt in Heide und in den Privaträumen des Mannes. „Wir führen ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung, jeweils durch Unterlassen.“
Oma wirft Jugendamt Versagen vor
Der Vorwurf der Körperverletzung durch Unterlassen beziehe sich auf die Geschwister des toten Mädchens, ein Zwillingspaar, das im Dezember drei Jahre alt wird und inzwischen anderweitig untergebracht wurde. Der Straftatbestand Körperverletzung lässt vermuten, dass auch ihr Gesundheitszustand schlecht war.
Warum in den Privaträumen durchsucht wurde, ob die Kripo dort auch Akten vermutete, sagen die Ermittler nicht. Offen ist auch, warum das Jugendamt so schnell in den Fokus der Staatsanwaltschaft geraten ist. Möglicherweise spielt eine Rolle, dass die Oma des toten Babys Freunden auf Facebook schrieb: „Wir und noch viele andere standen seit einem Jahr mit dem Jugendamt in Kontakt, welches leider auf ganzer Linie versagt hat.“
Auch eine Nachbarin erklärte, wegen der unhaltbaren Zustände beim Jugendamt gewesen zu sein. Die Wohnung soll so stark vermüllt sein, dass für die Spurensicherung nur an den Betten erkennbar war, was die Kinderzimmer sein sollten. Auch lag Hausmüll vor der Wohnung im Garten.
„Jeder Gefährdungsmeldung nachgegangen“
Zu dem Ermittlungsverfahren gegen den Mitarbeiter des Jugendamts will sich der Kreis Dithmarschen nicht äußern, auch nicht dazu, wie viele Gefährdungsmeldungen es gegeben hat und welche Maßnahmen daraufhin ergriffen wurden. Sprecherin Melanie Herrmann erklärte lediglich: „Nach jetzigem Kenntnisstand sind wir jeder Gefährdungsmeldung gemäß der fachlichen Standards nachgegangen.“
Die Sprecherin betont: „Bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung. Spekulationen über ein mögliches Fehlverhalten des betroffenen Kollegen verbieten sich daher.“ Auch dazu, ob der Kollege weiter im Dienst sei, würden zum „jetzigen Zeitpunkt keine Angaben“ gemacht.
Vater wählte den Notruf
Die Mutter und der Vater des verhungerten Babys, beide 24 Jahre alt, sitzen in Untersuchungshaft. Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis ist das vier Monate alte Mädchen verhungert. Den Eltern wird Mord vorgeworfen, weil sie das Baby durch Vernachlässigung getötet haben sollen. Müller-Rakow: „Das hier vorliegende Mordmerkmal ist Grausamkeit.“
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Das kleine Mädchen war den Ermittlungen zufolge vergangenen Freitag in der elterlichen Wohnung gestorben. Der Vater hatte den Rettungsdienst gerufen, nachdem Ashley aufgehört hatte zu atmen. Der Notarzt konnte nicht mehr helfen, nur noch den Tod feststellen. (Dieser Text erschien zunächst auf SHZ.de)