Schleswig-Holstein

Tödlicher Messerstich in Disco „Fun-Parc“: 22-Jähriger verurteilt

Angeklagter verbirgt im Lübecker Gerichtssaal sein Gesicht, flankiert von zwei Polizeibeamten.
Der Angeklagte im „Fun-Parc“-Prozess im Lübecker Gerichtssaal.

Ein junger Mann stirbt nach einem Messerstich in der Diskothek in Trittau. Jetzt wurde der 22-jährige Täter wegen Totschlags verurteilt.

Nach dem gewaltsamen Tod eines 21-Jährigen in einer Diskothek „Fun-Parc“ in Trittau (Kreis Stormarn) hat das Landgericht Lübeck einen 22-Jährigen zu zehn Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Kammer sah den Tatbestand des Totschlags als erwiesen an.

„Wer mit einem Messer in dieser Weise und mit dieser Wucht in den Oberkörper sticht, der nimmt den Tod willentlich in Kauf“, sagte Richterin Gesine Brunkow bei der Urteilsverkündung.

Tödlicher Messerstich in Disco: Streit eskaliert in Trittau

Die Tat geschah in den frühen Morgenstunden des 13. April 2025. In der Diskothek nahe Hamburg kam es zu einer Schlägerei.

Nach den Worten der Richterin zog der Angeklagte dabei ein Messer, das er sich laut Brunkow vor der Tat von einem Freund geliehen hatte. Damit versetzte er dem 21-Jährigen einen tödlichen Stich zwischen die Rippen. Das Messer traf die Lunge des Opfers. Insgesamt dauerte die Auseinandersetzung nur 28 Sekunden.

Tödlicher Messerstich in Disco: Opfer starb noch vor Ort

Das Opfer hatte nach Angaben der Richterin keine Chance, den Stich zu überleben. Der junge Mann starb noch vor Ort.

Mehrere Stiche mit einem Messer: Mirac Y. (21) verblutete vor der Disco „Fun-Parc“ in Trittau.
Mehrere Stiche mit einem Messer: Mirac Y. (21) verblutete vor der Disco „Fun-Parc“ in Trittau.

Die Anwaltschaft hatte wegen Totschlags eine Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten gefordert, wie eine Sprecherin des Landgerichts sagte. Die Nebenklage verlangte sogar zwölf Jahre Haft.

Tödlicher Messerstich in Disco: Verteidigung wollte Freispruch

Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch. Aus ihrer Sicht sei nicht bewiesen, dass der Angeklagte der Täter ist.

Für die Kammer sei es jedoch ausgeschlossen, dass außer dem Angeklagten eine andere Person in Betracht komme, erklärte die Richterin. Darauf deuteten unter anderem Videoaufnahmen aus der Diskothek hin. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. Es ist bisher nicht rechtskräftig. (dpa/mp)

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