Sohn sollte nicht mit: Moschee-Besuch verweigert: Jetzt müssen die Eltern zahlen

Zwei 26 Meter hohe Minarette prägen das Bild der Moschee im schleswig-holsteinischen Büdelsdorf bei Rendsburg (Archivbild)
dpa
Schleswig/Rendsburg -
Zwei Eltern aus Rendsburg haben ihren Sohn nicht zur Schule geschickt, um seine Teilnahme an einem Moscheebesuch zu verhindern. Jetzt muss das Ehepaar zahlen: Das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig setzte ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro fest – und ließ Beschwerde gegen das Urteil nicht zu.
Im Juli 2018 hatte das Amtsgericht entschieden, dass die Eltern des Schülers das Bußgeld zahlen müssen, weil sie ihrem Sohn im Juni 2016 den Besuch der Rendsburger Moschee im Rahmen des Schulunterrichts untersagten.
Die Rechtsbeschwerde der Eltern hat der I. Bußgeldsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts nun verworfen. Das Amtsgericht habe die Verhängung des Bußgeldes bereits darauf gestützt, dass die Eltern nicht nur die Teilnahme ihres Sohnes am Moscheebesuch in der fünften und sechsten Schulstunde verhinderten, sondern auch den Schulbesuch in den Stunden davor.
Bereits die Verhinderung des Schulbesuchs in den ersten vier Unterrichtsstunden rechtfertigt nach Ansicht des Senats jedoch die Verurteilung zu den moderaten Geldbußen in Höhe von jeweils 25 Euro. Die weiteren rechtlichen Würdigungen des Amtsgerichts zur Verhinderung des Moscheebesuchs seien nur hypothetischer Natur und hätten keine tragende Bedeutung für die Verhängung des Bußgeldes.