Sexuelle Übergriffe im Tattoo-Studio? Drei Frauen erheben schwere Vorwürfe
Ein Tätowierer aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde soll sich während der Arbeit an Frauen vergangen haben. Jetzt steht er wegen mehrerer Sexualdelikte vor Gericht. In seinen Zeitplan passte die Verhandlung nicht, was den Prozess-Ablauf durcheinander brachte.
Körperliche Nähe ist beim Tätowieren nicht zu vermeiden. Das soll ein Mann aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde ausgenutzt haben: Wegen mehrerer Sexualdelikte muss sich der 31-Jährige seit Donnerstag, 30. Oktober, vor dem Amtsgericht Rendsburg verantworten. Unter anderem geht es um den Vorwurf der Vergewaltigung.
Vorwurf der Vergewaltigung
Dem 31-Jährigen werden laut Anklageschrift vier Taten vorgeworfen, die alle in seinem privaten Tattoo-Studio im Kreis Rendsburg-Eckernförde stattgefunden haben sollen. Zum einen soll er anderen Personen im September 2022 Fotos und Videos einer Kundin gezeigt haben, ohne diese zu anonymisieren. Genau das hatte er der Frau aber zugesagt, die er am Oberschenkel und unter der Brust tätowiert hatte. Sie habe nur Unterwäsche getragen und sei später von Dritten auf ihre „spärliche Bekleidung“ angesprochen worden, die auf dem Bildmaterial zu sehen war.
Einen Tag später soll er die Frau vergewaltigt haben. Zunächst stach er ihr laut Anklage der Staatsanwaltschaft ein weiteres Tattoo im Bereich des Beckens und des Venushügels. Als er mit seiner Arbeit fertig war, soll er den Oberschenkel seiner nur mit einem BH bekleideten Kundin massiert haben. Dabei blieb es den Schilderungen zufolge aber nicht: Gegen deren ausdrücklichen Willen soll der Angeklagte die Frau weiterhin massiv bedrängt haben, bis es ihr schließlich gelang, ihn von sich wegzudrücken.
Weitere Kundinnen berichten von Übergriffen
Noch am selben Tag soll es zu einem weiteren Übergriff gegenüber einer zweiten Kundin gekommen sein. Ihr soll er, noch bevor er ihr ein Tattoo unter der Brust stach, einen Kuss aufgedrängt haben, im späteren Verlauf soll er die Brust der Frau angefasst haben. Die Frage, ob ihr das gefalle, habe die Kundin verneint. Trotzdem soll er nicht aufgehört haben, sie zu bedrängen.
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Einer dritten Frau stach er im Januar 2023 ein Intim-Tattoo. Als er Tinte aus dem behandelten Bereich wegwischen wollte, berührte er gezielt die Genitalien seiner Kundin, so die Staatsanwaltschaft. Später besprachen die beiden ein weiteres Tattoo im Brustbereich. Unter dem Vorwand, die Größe des Bildes ausmessen zu wollen, soll er seine Hand auf die Brust der Frau gelegt haben.
Angeklagter hatte zu wenig Zeit mitgebracht
„Das wird heute lange dauern“, sagte die Richterin kurz vor Beginn der Verhandlung am Donnerstag, 30. Oktober. Für die Aussage des Tätowierers und die der Hauptzeugin waren mehrere Stunden angesetzt.
Doch dazu kam es nicht: Direkt nach der Anklage ließ der Verteidiger des Mannes verkünden, dass sein Mandant später noch zur Arbeit und daher rechtzeitig das Amtsgericht wieder verlassen müsse. Der 31-Jährige arbeitet mittlerweile für einen Betrieb in Rendsburg und hatte Bedenken geäußert, gekündigt zu werden, falls er zu spät erscheinen würde.
Die Richterin hielt dagegen, dass der Angeklagte vor Gericht erscheinen müsse und deswegen gar nicht gekündigt werden dürfe. Doch der Verteidiger entgegnete, dass sein Mandant noch nicht lange bei seinem Arbeitgeber sei, innerhalb einer Probezeit dürfe ein Arbeitsverhältnis ohne Angaben von Gründen beendet werden.
Aussagen werden vertagt
Eine schwierige Situation für die Richterin, die Staatsanwältin und die zwei Schöffinnen, die nun entscheiden mussten, wie der Prozess fortgeführt werden sollte. Immerhin steht viel auf dem Spiel: „Es geht hier ums Gefängnis“, sagte die Richterin.
Aber nicht nur für den Angeklagten, auch für die Zeuginnen gehe es um viel, betonte die Richterin. Sie müsse nun abwägen, ob die Zeit reiche, um die geladene Hauptzeugin zu vernehmen und ob es ihr zuzumuten wäre, die Verhandlung im Zweifelsfall zu verschieben.
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Nachdem sie sich mit den ehrenamtlichen Schöffinnen beraten und mit der Staatsanwältin sowie dem Verteidiger besprochen hatte, traf die Richterin eine Entscheidung: „Für heute ist hier Schluss.“ Sie begründete das damit, dass auch der Angeklagte die Möglichkeit haben soll, in Ruhe zu erzählen „und nicht unter Zeitdruck.“
Nun wird der Prozess am 13. November fortgesetzt. „Beim nächsten Termin haben Sie dann aber den ganzen Tag Zeit“, sagte sie mit Nachdruck zu dem Angeklagten. Dieser beteuerte, dass er das einrichten werde. Dann verließ er, knapp eineinhalb Stunden nach Beginn der Verhandlung, das Amtsgericht. (Dieser Text erschien zuerst auf SHZ.de.)