Sex-Skandal im Jugendknast: Anklage gegen den Gefängnis-Casanova

Sex-Skandal in einer Zelle in der Jugendanstalt Schleswig: Ahmed J. soll dort und teilweise in Diensträumen Sex mit den beiden Justiz-Mitarbeiterinnen gehabt haben (Symbolfoto).
Ein Gefängnisinsasse liegt auf dem Bett in seiner Zelle (Symbolfoto).

Unglaublicher Fall im Schleswiger Jugendknast: Der 18-jährige Intensivtäter Ahmed J. hatte Sex mit zwei Justizarbeiterinnen. Sowohl mit der Abteilungsleiterin in der Jugendanstalt Schleswig, als auch mit der Anstaltspsychologin. Das Amtsgericht Schleswig hatte Strafbefehl gegen beide Frauen erlassen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft auch Ahmed J. angeklagt – der ist mittlerweile frei.

Es war ein Fall, der vor einem Jahr bundesweit Schlagzeilen machte: In der Jugendanstalt Schleswig hatte ein Häftling Affären mit gleich zwei Mitarbeiterinnen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Intensivtäter Ahmed J. (19) wegen Bestechung angeklagt.

Mit einer der beiden Frauen ist der Iraker, der jahrelang Polizei und Justiz beschäftigte und dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits im Juli 2024 den subsidiären Schutz entzogen hatte, weiterhin zusammen.

Smartphones und SIM-Karten für Sex

Die Anklage hat die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg verfasst, weil Ahmed J. nach dem Sex-Skandal in die JVA Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) verlegt worden ist. Michael Ziemke, Sprecher der Behörde, sagte: „Vorgeworfen wird dem Angeklagten Bestechung durch körperliches Entgegenkommen.“

Mit anderen Worten: Für den Sex sollen sich die beiden Frauen erkenntlich gezeigt, Ahmed J. Smartphones und SIM-Karten in die Zelle gebracht haben, dazu Liquids für E-Zigaretten und Essen. Außerdem soll er Geld und sogar eine Goldkette im Wert von 275 Euro erhalten haben. All dies „unter Verletzung dienstlicher Pflichten“.

Vorzeitige Entlassung durch positive Sozialprognose

Beim Liebesverhältnis mit der Leiterin (28) der sozialtherapeutischen Abteilung und der Anstaltspsychologin (32) geht die Anklage davon aus, dass dem anfangs 17 Jahre alten Häftling zudem eine günstige Sozialprognose erstellt wurde, um seine vorzeitige Entlassung zu ermöglichen.

In einem Schreiben der Abteilungsleiterin heißt es über Ahmed J., dass er „sichtlich nachgereift“ sei und nun bereit für ein „Leben ohne Straftaten“. Mit Verweis auf die Stellungnahme der Psychologin wird betont, dass die „Vollzugsziele abgeschlossen“ worden seien.

Laut Staatsanwaltschaft sollen beide Frauen zudem aktive Hilfe beim Verschleiern von Regelverstößen und beim Schutz vor Sanktionen geleistet haben. So forderte die Abteilungsleiterin Ahmed J. in einem von der Polizei abgehörten Telefonat auf, das Rauschgift in seiner Zelle wegen einer möglichen Razzia schnell zu entsorgen.

Frauen wussten nichts von der Affäre der jeweils anderen

Im Oktober 2024 war die Einsatzgruppe Korruption des Kieler Landeskriminalamts mit einem Durchsuchungsbeschluss in der Jugendanstalt Schleswig angerückt. Kurz bevor der Intensivtäter, der zu drei Jahren Haft verurteilt worden war, vorzeitig entlassen werden sollte. Zuvor waren aus dem Umfeld von Ahmed J. Hinweise zu den Liebesverhältnissen bei der Polizei eingegangen. Die Korruptionsermittler hatten daraufhin eine Telefonüberwachung erwirkt.

Der Abteilungsleiterin und der Psychologin, die anfangs nichts von der Affäre der jeweils anderen wussten, wurde das Betreten der Jugendanstalt bereits am Tag der Durchsuchung untersagt, ihnen wurde das Führen der Dienstgeschäfte verboten.

Anstaltsleiterin musste ihren Posten räumen

Mittlerweile ist die Abteilungsleiterin wegen Bestechlichkeit per Strafbefehl zu sieben Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Die Psychologin, die Tarifbeschäftigte war und bereits vor der Durchsuchung gekündigt hatte, zu neun Monaten auf Bewährung. Sie legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein, zog diesen später zurück. Beiden Frauen wurde als Bewährungsauflage die Zahlung von jeweils 1000 Euro an die Landeskasse auferlegt.

Auch politisch schlug der Fall hohe Wellen. Anstaltsleiterin Antje Ott wurde vorübergehend ihres Postens enthoben. Die Opposition kritisierte, dass der damalige Justizstaatssekretär Otto Carsten sich nicht persönlich um die disziplinarrechtliche Dimension wegen der möglichen Verstrickung weiterer Bediensteter gekümmert habe.

Ahmed J. ist jetzt vorzeitig entlassen

Ahmed J. ist jetzt frei. Zwar hätte der Angeklagte regulär noch bis Juli 2026 in Neustrelitz einsitzen sollen, doch er wurde vorzeitig entlassen. Offenbar auf Grundlage der positiven Sozialprognosen, die von seinen beiden Affären geschrieben worden waren. So berichtet es die Bild-Zeitung unter Berufung auf das Amtsgericht Waren, vor dem das Verfahren zunächst eröffnet werden sollte.

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Mittlerweile ist die E-Akte aber nicht mehr dort, sondern sollte eigentlich bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig liegen, weil der Angeklagte nach Niedersachsen gezogen ist.

Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, erklärte: „Aus formalen Gründen haben wir die Akten zunächst noch einmal an die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg zurückgeschickt.“ Inhaltlich könne daher nichts gesagt werden, „weil aktuell kein Verfahren bei uns anhängig ist.“ (Dieser Artikel erschien zuerst auf SHZ.de)

Unglaublicher Fall im Schleswiger Jugendknast: Der 18-jährige Intensivtäter Ahmed J. hatte Sex mit zwei Justizarbeiterinnen. Sowohl mit der Abteilungsleiterin in der Jugendanstalt Schleswig, als auch mit der Anstaltspsychologin. Das Amtsgericht Schleswig hatte Strafbefehl gegen beide Frauen erlassen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft auch Ahmed J. angeklagt – der ist mittlerweile frei.