Schleswig-Holstein

Riss in neuer Ostsee-Seebrücke entdeckt: Sorgen um die Sicherheit

Langer Pier über blauem Meer mit Spaziergängern und einem Schiff am Ende.
Erst vor rund einem Jahr war die Seebrücke von Scharbeutz eröffnet worden. Nun ist an der Ostsee-Flaniermeile ein Riss festgestellt worden.

Die neue Scharbeutzer Seebrücke ist erst seit wenigen Monaten geöffnet – nun wurde ein Riss in einem Betonbauteil entdeckt. Wie es um die Sicherheit steht und was jetzt getan wird

Sie ist eine der drei neuen maritimen Flaniermeilen an der Lübecker Bucht – und hat bereits ein bauliches Manko: An der rund 19 Millionen Euro teuren Seebrücke von Scharbeutz, die am 1. Mai 2025 eröffnet wurde, ist ein Riss entdeckt worden.

Dieser sei im Rahmen der weiterhin laufenden Bauausführung an einem Bauteil festgestellt worden, teilte Bettina Schäfer, Bürgermeisterin der Gemeinde Scharbeutz, auf Nachfrage mit.

Der Riss befinde sich in einem Betonbauteil und stelle nach den vorliegenden fachlichen Bewertungen keine Beeinträchtigung der Standsicherheit oder Verkehrssicherheit der 310 Meter langen Ostsee-Steganlage dar. „Es ist nichts Dramatisches passiert. Die Seebrücke ist und war zu jedem Zeitpunkt sicher“, sagte Schäfer.

Riss in Scharbeutzer Seebrücke: Sanierungskonzept in Arbeit

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Der Riss sei nicht Teil der sichtbaren Oberfläche der Seebrücke. „Derzeit erarbeitet das ausführende Unternehmen gemeinsam mit den Fachplanern ein Sanierungskonzept“, so die Verwaltungschefin. Sobald dieses vorliegt, werde die Gemeinde dies prüfen und anschließend entscheiden, ob die vorgeschlagene Sanierung – verbunden mit entsprechenden Schadensersatzregelungen und einer Verlängerung der Gewährleistungsfristen – akzeptiert werden kann oder ob die Gemeinde den Austausch des betroffenen Bauteils fordert, hieß es weiter.

Die Kosten für die Rissbehebung sind indes noch unklar. Bettina Schäfer betonte jedoch, dass Feststellungen wie der Riss bei komplexen Bauvorhaben grundsätzlich nicht ungewöhnlich seien. „Entscheidend ist, dass sie im Rahmen der baubegleitenden Qualitätskontrollen erkannt, fachlich bewertet und – sofern erforderlich – vor Abschluss der Baumaßnahme ordnungsgemäß behoben werden.“ (Dieser Artikel erschien zuerst auf SHZ.de.)

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