Schleswig-Holstein

Ort bei Hamburg will Parkplatz-Problem lösen: Geniale Idee oder Chaos garantiert?

Zwei Männer sitzen auf einer Bank am Straßenrand neben einer ruhigen Landstraße.
Nix los an der Bushaltestelle Schadendorf mitten in Neuendeich. SPD-Fraktionschef Reinhard Pliquet (vorne) und Bürgermeister-Vize Gerd Mettjes (auch SPD) werden so schnell in keinen Bus einsteigen. Der letzte ist nämlich längst gefahren. Bis zum nächsten Morgen wird die Busbucht nicht mehr genutzt.

Parkplatznot in Neuendeich: Die SPD will Bushaltestellen nachts für Autos freigeben. Genialer Pragmatismus oder Verkehrschaos am Morgen? Das sagen der Kreis Pinneberg und die Kreisverkehrsgesellschaft.

Das Bild ist in Neuendeich ein vertrautes: Wenn im Dörpshus in Schadendorf gefeiert wird, parken die Autos auf dem Parkplatz und in der Straße Stoßstange an Stoßstange. Ein Ärgernis für die Anwohner, vor allem weil die asphaltierten Bushaltebuchten gähnend leer sind, denn der letzte Bus der KViP (Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg) steht längst im Depot. Die SPD Neuendeich würde das gerne ändern und fordert zum wiederholten Mal: Gebt die Haltebuchten nachts für Parker frei! Doch was vielleicht logisch klingt, stößt auf bürokratische und praktische Hürden. Das sagen der Kreis Pinneberg und die KViP dazu.

„Bei Veranstaltungen, zum Beispiel im Dörpshus, haben wir zu wenig Parkplätze“, sagt SPD-Fraktionschef Reinhard Pliquet. Gäste würden dann ohnehin die Busbuchten nutzen, obwohl Parken dort nicht erlaubt sei. Der Sozialdemokrat kann das durchaus nachvollziehen – ebenso wie sein Parteifreund Gerd Mettjes. „Am Freitag ist der letzte Bus in Neuendeich um 15 Uhr durch. Danach stehen die Busbuchten leer, und das ist doch verschenkte Zeit, die wir nutzen könnten“, erklärt Mettjes.

Neuendeich: Dürfen Autofahrer bald in Busbuchten parken?

Tatsächlich gibt es am Wochenende in dem Marschdorf keinen Busverkehr. Das ändert sich erst am Montagmorgen wieder. Warum also in dieser Zeit den Platz nicht freigeben, fragen sich Mettjes und Pliquet. „Sechs bis acht Autos passen da hin“, erklärt Reinhard Pliquet und fügt an, dieses Modell sei auch für die Betreiber des Restaurants Aal-Kate unweit des Dörpshus interessant. Fünf geeignete Haltestellen auf der Buslinie 6671 (Uetersen, Friedrich-Ebert-Schule, bis Uetersen, Geschwister-Scholl-Haus) haben die Antragsteller ausgeguckt – zwei in Schlickburg, zwei in Binnendiek und Kuhlworth. Elf sind es in dem Dorf insgesamt.

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Bei der KViP ist dieses Thema kein neues, auch wenn dem stellvertretenden Betriebsleiter Michael Peter nach eigenen Angaben kein Dorf im Kreis Pinneberg bekannt ist, in dem Busbuchten zum Parken freigegeben wurden. Aber er kenne es etwa aus Hamburg. „Es kommt in Einzelfällen mal vor, dass die Gültigkeit einer Haltestelle begrenzt wird und dort geparkt werden darf“, sagte er. Zumeist gehe es dann darum, in einer Stadt oder Gemeinde auf einen hohen Parkdruck zu reagieren. Besonders beliebt sind die Schulbusbuchten.

Allerdings sieht Michael Peter auch ein Problem, das nämlich immer dann auftaucht, wenn eine Haltestelle etwa wegen einer Umleitung kurzfristig stärker frequentiert wird. Dann müsse die Parkerlaubnis unter Umständen wieder zurückgenommen werden, was einen erheblichen Aufwand bedeute.

Der Kreis Pinneberg – hier sitzen die Entscheider

Als übergeordnete Verkehrsbehörde muss der Kreis Pinneberg das Ganze rechtlich bewerten – und da wiegt die Straßenverkehrsordnung (StVO) schwer. Für Bushaltestellen gilt ein „gesetzliches Halteverbot“, teilte Michael Ziegler vom Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit des Kreises Pinneberg mit. Ausnahmen sind demnach allerdings möglich, etwa in Zeiten außerhalb des Busverkehrs, „wenn die Straßenverkehrsbehörde dies für vertretbar hält“. Entscheidungsgrundlage seien immer die Sicherheit und Leichtigkeit des Busverkehrs.

Zudem stellt sich die Frage: Wer kontrolliert, ob die Autofahrer ihre Fahrzeuge wirklich nur zu den freigegebenen Zeiten in den Busbuchten abstellen? Michael Ziegler dämpft zu hohe Erwartungen an die Behörden. „Eine dauerhafte Kontrolle, ob Fahrzeuge vor Beginn eines zeitlich begrenzten Halteverbots entfernt wurden, findet in der Praxis normalerweise nicht statt“, teilte er auf Anfrage mit. Zuständig aber wären der kommunale Ordnungsdienst oder die Polizei. Beide könnten ein Auto abschleppen lassen, wenn es außerhalb der ausgewiesenen Zeiten in einer Busbucht steht.

Gehweg neben Landstraße mit Haltestellenschild und Ortsschildern im Grünen.
Die Bushaltestelle „Schadendorf Abzweigung“ gehört zu denen, die die SPD gerne als Parkfläche außerhalb der Busfahrzeiten genutzt hätte. Sie liegt nur wenige Meter vom Dörpshus entfernt.

Und dann ist da noch die Haftungsfrage. „Grundsätzlich haftet derjenige, der verbotswidrig parkt“, lautet die klare Antwort von Fachdienstleiter Michael Ziegler. Das gilt für materielle, aber auch nachweisbare Vermögensschäden, die dem Verkehrsunternehmen etwa durch Verspätungen oder Sachschäden entstehen. Dann, so Michael Ziegler, könnten unter Umständen zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

Dazu kommt: Kann ein Bus nicht in die Haltebucht fahren, müsste der Fahrer auf der Straße stoppen und die Fahrgäste aussteigen lassen. Das kann je nach Verkehrslage gefährlich werden.

Fazit: Der Vorstoß der Neuendeicher SPD ist zumindest ein interessantes Gedankenspiel und vor allem dort realistisch umzusetzen, wo der Bus selten fährt und der Parkraum knapp ist. In Neuendeich wird es dazu allerdings vorläufig nicht kommen. Der Antrag der SPD wurde noch vor der Sommerpause bereits zum zweiten Mal mehrheitlich abgelehnt. (Dieser Artikel erschien zuerst auf SHZ.de.)

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