Die Bohrinsel „Mittelplate”

Die Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im Wattenmeer darf vorerst weiterlaufen. (Archivbild) Foto: picture alliance / blickwinkel/C. Kaiser | C. Kaiser

Ölförderung im Wattenmeer bleibt erlaubt – vorerst

Trotz Klage der Umwelthilfe darf die Ölförderung auf Mittelplate vorerst weiterlaufen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschied vorläufig zugunsten des Betreibers – bis zur endgültigen Klärung.

Seit 1987 wird auf der Bohrinsel Mittelplate im schleswig-holsteinischen Wattenmeer Öl gefördert und der Betrieb geht vorerst trotz einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) weiter. Der Betreiber Harbour Energy Germany erzielte vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig einen Teilerfolg: Bis zur Entscheidung des Gerichts über seine Beschwerde darf dort weiter Öl gefördert werden, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Der 5. Senat nahm für seine Zwischenentscheidung (Hängebeschluss) eine Abwägung vor: „Sollte die Beschwerde gegen die Klage Erfolg haben, so wären die negativen Auswirkungen einer vorübergehenden Betriebseinstellung wegen des damit verbundenen technischen Aufwandes erheblich.” Weniger schwer wären nach Auffassung des Gerichts dagegen die bereits jetzt erkennbaren Nachteile eines Weiterbetriebs für den Fall, dass die Umwelthilfe gewinne.

Ende Februar hatte das Verwaltungsgericht Schleswig nach Klage der Umwelthilfe per Eilverfahren entschieden, dass die Bohrinsel derzeit keine vollziehbare Fördererlaubnis habe. Harbour Energy Germany legte daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein und beantragte auch eine juristische Übergangslösung, über die die Richter nun entschieden.

Kritik: Ölförderung nicht ökologisch geprüft 

Die Plattform fördert Öl im Wattenmeer, einem „Natura 2000-Gebiet“, das nach EU-Recht die Artenvielfalt schützen soll. Die Umwelthilfe geht seit Jahren gegen die Förderung vor. 2024 legte sie Widerspruch beim niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ein, der jedoch als nicht fristgerecht zurückgewiesen wurde. Als Grund führte die DUH an, dass die Auswirkungen der Ölförderung auf das Wattenmeer gemäß der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) anhand der Betriebspläne nie geprüft wurden – auch im Betriebsplan für 2024 bis 2026 nicht. Daraufhin klagte der Verband gegen die Ablehnung des Widerspruchs.


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Das Oberverwaltungsgericht erklärte, dass es keine Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts zu einer möglichen Gebietsbeeinträchtigung gebe.

Reaktionen auf Urteil zur Ölförderung

Ein Sprecher des Betreibers begrüßte die Entscheidung des OVG. Sie sei ein wichtiges Signal, nicht nur für Wirtschaft und Gesellschaft, sondern auch für tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Bürgerinnen und Bürger und das Land Schleswig-Holstein. „Das Vertrauen in die Rechts- und Planungssicherheit für eine umweltverträgliche und sichere Rohstoffversorgung in Deutschland wird durch diese Entscheidung gestärkt.”

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner verwies darauf, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts für die Stilllegung der Mittelplate in der Sache weiterhin gültig sei. „Wir gehen davon aus, dass die Beschwerde der Betreiberfirma keinen Erfolg haben wird, da die Naturverträglichkeitsprüfung für die Ölplattform mitten im Weltnaturerbe Wattenmeer weiterhin fehlt.”

Wichtige Förderstätte

Wichtig für Schleswig-Holstein: Von der Bohrinsel Mittelplate aus wird seit 1987 Öl in der Nordsee gefördert. Nach Betreiberangaben waren es im vergangenen Jahr 858.000 Tonnen. Schleswig-Holstein erhielt dafür 45 Millionen Euro an Förderabgaben, seit Produktionsbeginn insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Aus der Lagerstätte wurden bereits rund 43 Millionen Tonnen Öl gepumpt. Zwölf Millionen Tonnen Öl gelten noch als gewinnbar.

Schleswig-Holsteins Energieminister Tobias Goldschmidt (Grüne) hatte am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss des Landtags erklärt, dass die Landesregierung ebenfalls eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorbereite. Das dort geförderte Öl wird etwa auch zur Kerosin-Produktion für den Hamburger Flughafen genutzt.

Der Leiter der Rechtsabteilung des Betreibers in Deutschland, Frank Wolfram, Wolfram signalisierte im Ausschuss grundsätzliche Bereitschaft zu einer freiwilligen Verträglichkeitsprüfung (FFH). Er bezifferte den unmittelbaren Schaden einer vorzeitigen Stilllegung der Plattform für Schleswig-Holstein auf 750 Millionen Euro, „konservativ geschätzt”.

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Im Mai 2024 hatte die Landesregierung jedoch angekündigt, keine Genehmigungen mehr für die Erschließung neuer Ölfelder im Wattenmeer zu erteilen. Die Ölförderung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer endet damit 2041. (dpa)

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