Nach tödlichem Raser-Unfall: Fehler bei Verkehrskontrolle – Polizisten verurteilt

Der Angeklagte im Prozess um den Raser-Unfall mit einer Akte vorm Gesicht
Der Angeklagte im Prozess um den Raser-Unfall auf der A20 vom Sommer 2020 während des Prozesses vor dem Amtsgericht (Archivbild).

Im August 2020 kam es auf der A20 zu einem tödlichen Raser-Unfall. Der Verursacher war alkoholisiert, konnte aber eine vorherige Polizeikontrolle passieren. Für die Beamten hat das ein Nachspiel.

Das Amtsgericht Lübeck hat zwei Polizeibeamte zu Geldstrafen verurteilt, weil ihnen bei einer Verkehrskontrolle im August 2020 folgenschwere Fehler unterlaufen sind. Damals versäumten sie es, einen Bundeswehrsoldaten aus dem Verkehr zu ziehen, der alkoholisiert mit seinem Auto unterwegs war und wenig später auf der A20 bei Wismar mit hoher Geschwindigkeit einen tödlichen Unfall verursachte.

Wie ein Gerichtssprecher bestätigte, wurden die beiden Polizisten Ende vergangener Woche wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen zu Geldstrafen in Höhe von 10.800 beziehungsweise 14.400 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Der Unfallverursacher war bereits am 8. Januar 2025 vom Amtsgericht Wismar zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, wogegen der Bundeswehrsoldat Berufung einlegte, über die das Landgericht Schwerin noch entscheiden muss.

Mit fast 250 Kilometern pro Stunde unterwegs

Der Mann war am 2. August 2020 um 2.04 Uhr mit dem Auto mit 248 Kilometern pro Stunde bei Triwalk südlich von Wismar auf einen deutlich langsamer fahrenden Wagen aufgefahren. In dem Auto starben ein 45-jähriger Mann und eine 19-jährige Frau. Ein 19-Jähriger wurde zudem schwer verletzt.

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Der Soldat kam von der Kaserne in Faßberg (Niedersachsen) und war in der Nacht auf dem Weg nach Rostock, wo er einen Kameraden besuchen wollte. Auf der Fahrt wurde der Mann von der Polizeistreife kontrolliert, weil er laut Zeugen in Schlangenlinien fuhr. Den Beamten erzählte er, dass er von einem Einsatz komme und 48 Stunden lang nicht geschlafen habe. Einem Atemalkoholtest musste er sich damals nicht unterziehen. (dpa)