Daniel Günther

Daniel Günther (CDU) bei Lanz im ZDF. Er führt in Schleswig-Holstein eine schwarz-grüne Koalition. (Archivbild) Foto: picture alliance / teutopress

Nach Günthers TV-Auftritt: Gericht weist „Nius”-Beschwerde zurück

Das Verwaltungsgericht lehnt einen Antrag von „Nius” gegen das Land Schleswig-Holstein ab. Daniel Günther habe sich in einer Talkshow nicht als Amtsträger, sondern als Parteipolitiker geäußert.

Mit einem Eilbeschluss hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht einen Antrag des Online-Portals „Nius” auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Land Schleswig-Holstein wegen Äußerungen von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) abgelehnt. Es bestehe kein Anspruch auf vorläufiges Unterlassen und Widerruf von Äußerungen, die Günther im Rahmen der ZDF-Talkshow „Lanz” Anfang Januar getätigt habe. Gegen den nicht rechtskräftigen Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Konkret ging es dabei um zwei Aussagen Günthers: „Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale … Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind” und „Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.”

Nach Ansicht der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts hat Günther diese Äußerungen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt. Seine Aussagen seien dem Land daher nicht zurechenbar. Nehme ein Amtsträger in einem allgemeinen politischen Diskurs wie etwa einer Talkrunde nicht deutlich und spezifisch auf die Autorität oder Mittel seines Amtes Bezug, seien seine Äußerungen regelmäßig nicht mit dem besonderen Gewicht seines Amtes verbunden.

Daniel Günther habe sich nicht auf sein Amt berufen – heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts

Dass sich der CDU-Politiker an anderer Stelle der Sendung auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe, führe zu keinem anderen Ergebnis, teilte das Gericht mit. „Die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten. In Verbindung mit den angegriffenen Äußerungen habe sich Herr Daniel Günther nicht auf sein Amt berufen, sondern sich an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt”, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts.


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Eine Regierungssprecherin erklärte, die Staatskanzlei begrüße die Entscheidung. Zwar handele es sich nur um eine Entscheidung in einem Eilverfahren. Sie sprach aber von einem wichtigen Signal des Gerichts für die weitere rechtliche Bewertung.

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„Nius”-Anwalt Joachim Steinhöfel erklärte: „Die Entscheidung der 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts ist ein Dokument richterlicher Realitätsverweigerung. Das Gericht flüchtet sich in eine lebensfremd konstruierte Rollentrennung, um die inhaltliche Prüfung der offensichtlich rechtswidrigen Diffamierungen des Ministerpräsidenten zu vermeiden. Die Kammer vertritt die dogmatisch irrige These, ein Regierungschef könne seine verfassungsrechtliche Bindung innerhalb einer Talkshow satzweise an- und ausknipsen.” (dpa)

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