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  • Foto: dpa/Kay Nietfeld

Nach Berlin-Demo: Corona-Test verweigert – Pflegeheim kündigt Mitarbeiterin

Die Kündigung einer Arbeitnehmerin im „Haus Itzstedt“ – ein Alten- und Pflegeheim im Kreis Segeberg – erhitzt die Gemüter auf dem sozialen Netzwerk Twitter. Schuld ist der Grund: Die Angestellte hatte sich an der Demo gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin beteiligt und danach einen Covid-19-Test abgelehnt.

„Sie haben sich heute mit einer Erkältung krankgemeldet. Auf Ihrem Facebook Account ist zu sehen, dass Sie (…) an einer Kundgebung gegen die Maskenpflicht in Berlin demonstriert haben. Aufgrund von Covid-19 haben wir Sie gebeten, einen Corona-Test zu machen, dieses haben Sie verweigert“, steht in dem Kündigungsschreiben, das am Dienstag auf Twitter als Foto gepostet wurde.

Kündigung nach Berlin-Demo: Foto auf Twitter veröffentlicht

Das Alten- und Pflegeheim „Haus Itzstedt“ hatte den „Kieler Nachrichten“ die Echtheit der Kündigung bestätigt. Zuvor war im Internet bereits darüber diskutiert worden, ob es sich auch um eine Fälschung handeln könnte.

Aber das ist mittlerweile nicht mehr der Hauptgrund der Streitigkeiten unter dem Twitter-Post. Es geht um die Frage, ob eine solche Kündigung seitens der Heimleitung der richtige Schritt war. „Die Gekündigte arbeitet in einem Alten- und Pflegeheim. Wer da den Test verweigert ist eine Gefahr für das Leben der Bewohner“, schreibt eine Nutzerin. Ein anderer hält dagegen: „Rechtlich haltlos. Beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen und fertig.“

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Offen bleibt jetzt, ob diese fristlose Kündigung tatsächlich rechtens ist. Heiko Hecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, hat da eine ganz klare Meinung zu. „Die Kündigung ist unwirksam“, sagt er der MOPO. „Hier hätte man die Arbeitnehmerin vorher ermahnen müssen und dann abmahnen. Eine fristlose Kündigung ist die letzte Stufe, das hätte keinen Bestand vor Gericht.“

Kündigung wegen Corona-Test Verweigerung: Das sagt ein Anwalt

Er erklärt, dass die Freizeitbeschäftigung der politischen Willensbildung und Äußerungsfreiheit der Betroffenen unterliege. „Wenn das stimmt, dann hat sie niemanden gefährdet, da sie sich mit einer Erkältung krank gemeldet hat und nicht zur Arbeit gekommen ist.“

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Hecht kann den Arbeitgeber verstehen, allerdings habe dieser auch eine Fürsorgepflicht, ein Gespräch mit dem Betriebsrat sei zum Beispiel erst einmal angemessen gewesen. „Ja wir haben eine Pandemie, die man sehr ernst nehmen sollte“, sagt er, „aber wir haben auch das Arbeitsrecht, dessen wesentliche Aufgabe der Kündigungsschutz ist.“

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