Motorradfahrer stirbt nach Crash: Autofahrer (59) vor Gericht

Das zerstörte Motorrad und der beschädigte Kleinwagen an der Unfallstelle in Klein Rönnau.
Die Gabel des Motorrades wurde durch die Wucht des Aufpralls abgerissen. (Archivbild)

Vergangenes Jahr kam es auf der B432 in Klein Rönnau zu einem fatalen Unfall: Ein Autofahrer wollte abbiegen, als ein Motorradfahrer zum Überholen ansetzte. Es kam zum Zusammenstoß. Kurz darauf erlag der Motorradfahrer (54) seinen schweren Verletzungen. Jetzt kommt es zum Prozess gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher (59).

Die Staatsanwaltschaft Kiel wirft dem Autofahrer fahrlässige Tötung vor. Am 25. März 2025 befuhr er gegen 15.45 Uhr mit seinem Toyota Yaris die Eutiner Straße in Richtung Ostsee. Hinter ihm befanden sich ein weiteres Auto und dahinter ein Motorradfahrer.

Der Toyota-Fahrer wollte nach links in die Straße Timmerbarg einbiegen – trotz Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“. Laut Staatsanwaltschaft schaute er vor dem Abbiegen knapp drei Sekunden in den Rückspiegel. Dann zog er den Wagen nach links, „ohne zuvor noch einmal in den Rückspiegel geguckt zu haben“, wie es in der Anklage heißt.

Autofahrer nach tödlichem Crash vor Gericht

In diesem Moment, circa 60 Meter vor dem Ortsausgang, setzte der Biker mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h zum Überholen an. Als er mit seiner Suzuki nach links zog, um an den beiden Autos vor ihm vorbeizufahren, kam es zum Zusammenstoß: Das Motorrad prallte gegen die Fahrertür des abbiegenden Toyotas. Der Motorradfahrer wurde von seiner Maschine geschleudert und schlug mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe. Er starb noch an der Unfallstelle.

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Der Autofahrer wurde leicht verletzt. Am Donnerstag muss er sich vor dem Amtsgericht Segeberg verantworten.