Ein Angeklagter in grünem Jogginganzug wird von zwei Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt
  • Das Lübecker Landgericht verurteilte den 23-Jährigen zu lebenslanger Haft wegen Mordes. Es sah als erwiesen an, dass er im Oktober 2020 seinen Bekannten mit 27 Messerstichen heimtückisch getötet hat.
  • Foto: dpa | Markus Scholz

Mit 27 Messerstichen getötet: Spielplatz-Mörder verurteilt

Im Oktober 2020 stirbt ein junger Mann auf einem Spielplatz in Grönwohld im Kreis Stormarn. In einem ersten Verfahren wurde der Täter wegen Totschlags verurteilt. Jetzt schickt ein Gericht den Täter lebenslang ins Gefängnis – wegen Mordes.

Vor gut zwei Jahren ersticht ein heute 23 Jahre alter Mann einen 22-Jährigen, mit dem er seit Schulzeiten befreundet war. Deshalb hat ihn das Landgericht Lübeck am Dienstag zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. „Der Angeklagte hat seinem Opfer aufgelauert und es von hinten mit 27 Messerstichen getötet. Das war heimtückischer Mord“, sagte die Vorsitzende Richterin zu Begründung.

Der Angeklagte nahm das Urteil ohne äußere Regung entgegen. Es war bereits der zweite Prozess wegen der Bluttat auf einem Spielplatz in dem kleinen Ort Grönwohld im Kreis Stormarn. In einem ersten Verfahren war der Angeklagte wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2021 aufgehoben. Das Gericht habe mögliche Mordmerkmale nicht ausreichend geprüft, hieß es damals zur Begründung.

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Für die Kammer, die sich jetzt mit dem Fall beschäftigt hat, war die Sache jedoch eindeutig. „Nach unserer Überzeugung wusste der Angeklagte keinen anderen Ausweg mehr, als den 22-Jährigen zu töten“, sagte die Richterin.

Schulden aus einem Drogengeschäft als Motiv

Dabei ging es um Schulden aus einem gemeinsamen Drogengeschäft. Außerdem habe der angeklagte Deutsche dem späteren Opfer in Aussicht gestellt, sich gemeinsam selbstständig zu machen, sagte die Richterin. Obwohl er diesen Plan nicht mehr weiterverfolgt habe, habe er dem 22-Jährigen diese gemeinsame berufliche Zukunft weiter vorgegaukelt. „Dem Angeklagten war klar, dass dieses Lügenkonstrukt früher oder später auffliegen würde, so dass er massiv unter Druck stand“, sagte die Richterin am Dienstag.

Am Abend des 20. Oktober 2020 trafen sich die beiden Männer wie verabredet auf dem Spielplatz in Grönwohld, der durch das umgebende dichte Gebüsch von außen nur schwer einsehbar ist. Der Angeklagte versteckte sich in einer dunklen Ecke. Als das Opfer auf den Spielplatz kam, stach der 23-Jährige mit einem mitgebrachten Schlagring-Messer 27 Mal von hinten auf sein Opfer ein. Der junge Mann verblutete, seine Leiche wurde erst am Mittag des folgenden Tages von einem Anwohner entdeckt.

Der Darstellung des Angeklagten schenkte das Gericht keinen Glauben. In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung hatte er zu Beginn des zweiten Prozesses Anfang November ausgesagt, der 22-Jährige habe ihn bei dem Treffen angegriffen. Es sei ihm gelungen, das Messer an sich zu bringen und er habe damit in Panik auf den Jüngeren eingestochen.

Gerichtsmedizinerin widerlegt Aussage des Angeklagten

„Diese Behauptung wurde durch die Gerichtsmedizinerin widerlegt“, sagte die Richterin. Die Sachverständige habe kein Verletzungsbild festgestellte, das auf einen Kampf hingedeutet habe. Vielmehr habe nach Aussagen der Medizinerin bereits einer der ersten Stiche das Rückenmark des Opfers so verletzt, dass es sich nicht mehr habe wehren können, sagte die Richterin.

Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Beide hatten eine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen auf Totschlag plädiert. Einen konkreten Antrag zur Höhe der Strafe hatte sie nicht gestellt.

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Auch gegen dieses neue Urteil ist nach Angaben des Gerichts Revision möglich. Ob die Verteidigung von diesem Rechtsmittel Gebrauch machen will, ließ sie am Dienstag zunächst offen.

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