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  • Der Zahnarzt wurde wegen Abrechnungsbetrug verurteilt (Symbolbild). 
  • Foto: picture alliance / ZB

Millionen-Betrug an Kassen und Patienten?: Haftstrafe für gierigen Zahnarzt

Kaltenkirchen –

Weil er über Jahre falsch abgerechnet hat, ist ein Zahnarzt aus Kaltenkirchen zu einer Gesamthaftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Dazu muss er eine empfindliche Geldstrafe zahlen und ihm droht ein Berufsverbot.

Die Kammer am Kieler Landgericht ordnete am Mittwoch zudem die Einziehung von rund 340.000 Euro an. Der Haftbefehl gegen den Arzt bleibe zwar bestehen, werde aber gegen strenge wöchentliche Meldeauflagen ausgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Worpenberg.

Millionen-Betrug: Haftstrafe für gierigen Zahnarzt 

Die Anklage hatte dem Arzt zur Last gelegt, von Februar 2008 bis April 2011 rund 1,2 Millionen Euro falsch abgerechnet zu haben, um sich aus persönlichen Notlagen zu befreien. Nach der Beweisaufnahme hielt die Staatsanwaltschaft aber nur noch 32 der ursprünglich 47 angeklagten Betrugsfälle für erwiesen.

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Sie beantragte drei Jahre und zehn Monate Haft, von denen wegen der überlangen Verfahrensdauer sechs als bereits verbüßt gelten sollen. Zudem forderte die Staatsanwaltschaft ein dreijähriges Berufsverbot als selbstabrechnender Zahnarzt und die Einziehung von 340.000 Euro.

Die Verteidigerin hatte drei Jahre und sechs Monate Gesamtstrafe beantragt. Ein Berufsverbot lehnte sie ab. Der Zahnarzt habe inzwischen einen Großteil des Schadens beglichen, sagte der Kammervorsitzende. Dem Urteil ging eine Verständigung zwischen den Beteiligten voraus. (dpa/hb)

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