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Mehr Waffenscheine : Schleswig-Holsteiner lieben Waffen – Hamburger überhaupt nicht

Laut einer aktuellen Umfrage ist der Anteil der Besitzer  eines Kleinen Waffenscheins in Schleswig-Holstein bundesweit am höchsten. Hamburger haben hingegen kaum Interesse an den Schreckschusspistolen – die Zahl der Menschen mit einem Kleinen Waffenschein ist in der Hansestadt am geringsten. Die Polizeigewerkschaft zeigt sich beunruhigt.

Je 1000 Einwohner gibt es in Schleswig-Holstein 10,4 Kleine Waffenscheine, wie aus einer Umfrage der „Rheinischen Post“ (Freitag) bei den Ländern hervorgeht. Dahinter folgen das Saarland (10,2) und Nordrhein-Westfalen (9,5). In Hamburg gibt es gerade einmal 4,4 kleine Waffenscheine pro 1000 Einwohner – deutschlandweiter Tiefstwert. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 8,2.

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In Schleswig-Holstein gibt es pro 1000 Einwohner die meisten Kleinen Waffenscheine. 

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Zahl der Kleinen Waffenscheine steigt – Polizeigewerkschaft beunruhigt 

Insgesamt stieg die Zahl der Kleinen Waffenscheine laut der Recherche in den vergangenen zwölf Monaten um rund 44.000 auf 686.000. Die Polizeigewerkschaft GdP bezeichnet den Trend als „äußerst beunruhigend“. „Mehr private Waffen schaffen nicht mehr Sicherheit – im Gegenteil“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek der Zeitung.

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Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, sieht das gelassener: „Es ist für sich genommen nichts Schlechtes, dass immer mehr Bürger von ihrem Recht Gebrauch machen, eine Schreckschusswaffe zu erwerben und mitzuführen“, sagte er der Zeitung. Einen Anlass für stärkere Regulierung sehe er nicht.

Behörden prüfen Eignung für Kleinen Waffenschein

Ein Kleiner Waffenschein wird ab 18 Jahren von der Polizei oder einer kommunalen Behörde ausgestellt und berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen. Diese Waffen verursachen, solange sie nicht aus äußerster Nähe abgefeuert werden, keine lebensgefährlichen Verletzungen. Bevor man den Kleinen Waffenschein bekommt, prüfen die Behörden die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit – man darf zum Beispiel nicht vorbestraft sein.

Zum 31. Dezember 2015 waren laut Bundesinnenministerium 285.911 Kleine Waffenscheine im Nationalen Waffenregister verzeichnet, 2017 schon 557.560 und Ende 2019 waren es 664 706 Einträge. (dpa/hb)

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