Landesforsten mit eindringlichem Appell an Waldbesucher im Norden
Warum ist es wichtig, im Wald nicht querfeldein zu laufen? Der Landesforsten-Direktor erklärt, wie Rücksicht auf Wild und Forstwirtschaft für alle einen sicheren Waldspaziergang ermöglicht. Denn: Auch wenn das Spazieren fernab von Wegen ein Gefühl der Freiheit bietet, so stört man damit doch die Freiheit der dort lebenden Tiere.
Obwohl Wanderer und Spaziergänger sich in den meisten Teilen des Waldes in Schleswig-Holstein frei bewegen dürfen, appelliert der Direktor der Landesforsten, Chris Freise, auf den Wegen zu bleiben.
Wegesystem in Schleswig-Holstein ist sehr gut
Er begründet das vor allem mit der Wirkung auf Wildtiere. „Auf den Wegen ist man als Störung kalkulierbar für das Wild.“ Sobald man die Wege verlasse, gehe diese Vorhersagbarkeit verloren und man sei eine noch größere Störung als auf den Wegen.

„Eine lärmende Besuchergruppe auf einem Waldweg kann von Wildtieren sehr gut eingeschätzt werden. Die werden als ungefährlich empfunden.“ Wer aber den Weg verlasse, sei in seinem Bewegungsmuster eben nicht mehr kalkulierbar. „Dann trägt man Unruhe in die Fläche“, so der Direktor.
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Das Wegesystem im Landeswald ist nach Freises Einschätzung mit rund 1200 Kilometern multifunktionaler Wege sehr gut. Es werde gepflegt, jeder könne es umsonst benutzen. „Es kostet nur ein bisschen Rücksichtnahme, auch auf die Forstwirtschaft.“ Die Wege werden zum Holztransport benutzt. Wenn sie beansprucht seien, werden sie nach Freises Angaben anschließend wieder hergerichtet. Das geschehe jetzt ab dem Frühjahr bis in den Sommer hinein bei passender Witterung.
Spazieren im Wald: Fahrradfahrer müssen auf Wegen bleiben
Wer mit seinem Auto zum Wald fahre, soll bitte so parken, dass die Waldeinfahrten frei bleiben, appelliert Freise. „Für Rettungswege und für Menschen, die dort arbeiten.“

Das Schleswig-Holsteinische Waldgesetz erlaubt es jedem, den Wald zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr zu betreten. In der Nacht ist das Betretungsrecht auf die Wege beschränkt. Fahrradfahrer müssen immer auf den Wegen bleiben.
Wald in Schleswig-Holstein: Leinenzwang für Hunde
Nicht betreten werden dürfen unter anderem Waldflächen, in denen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird. Auch Forstkulturen, Wildäcker sowie forstwirtschaftliche oder jagdliche Anlagen sind tabu. Für Hunde gilt Leinenzwang. Verboten ist etwa das Abstellen von Wohnwagen oder Zelten.
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Von Besuchern fordert das Waldgesetz, sich so zu verhalten, „dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt, die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert, der Wald und darin gelegene Einrichtungen und Anlagen nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung oder sonstige schutzwürdige Interessen anderer nicht beeinträchtigt werden“. (dpa/mp)
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