Junger Mann pinkelt gegen Polizeiauto, zertrümmert Scheibe und droht mit Anschlägen

In Neumünster hat ein Mann gegen ein Polizeiauto gepinkelt.
In Neumünster hat ein Mann gegen ein Polizeiauto gepinkelt.

Ein junger Mann wird von der Polizei beim Pinkeln gegen ein Polizeiauto unmittelbar vor der Dienststelle in Neumünster beobachtet. Seine Flucht endet schnell und blutig. Jetzt hat er ein halbes Dutzend Anzeigen am Hals.

Was die Bundespolizei in Neumünster an Wochenenden erlebt, ist alles andere als alltäglich. Am Sonntagmorgen etwa: Gegen 3.30 Uhr bemerkten Beamte des Bundespolizeireviers Neumünster im Bahnhof-Tower, dass ein Mann zwischen den geparkten Polizeiautos am Konrad-Adenauer-Platz offensichtlich gegen eines der Fahrzeuge pinkelte. Ein wartender Taxifahrer forderte den Mann auf, das zu unterlassen. Doch die Intervention blieb erfolglos. Im Gegenteil: Der alkoholisierte Mann schlug auf die Haube des Taxis und in Richtung des Taxifahrers, traf ihn aber nicht. Zu diesem Zeitpunkt waren die Bundespolizisten schon auf dem Weg. Als der Mann sie kommen sah, flüchtete er.

Verfolgung in Neumünster endet in einer Klinik in Kiel

Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und stellten den Mann in einem Haus an der Färberstraße. Als sie den 20-Jährigen durchsuchten, setzte sich dieser zur Wehr und schlug mit dem Kopf gegen eine

Türscheibe, die zerbrach und ihm laut Mitteilung „nicht unwesentliche Verletzungen“ beibrachte. Ein Rettungswagen und zusätzliche Kräfte der Landespolizei rückten zur Unterstützung an.

Der Mann wurde gefesselt und nach Begutachtung durch die Rettungssanitäter einem Arzt im FEK vorgestellt. Auf der Fahrt grölte er verfassungswidrige Parolen und drohte mit Anschlägen. Der Arzt entschied aufgrund der Verletzung am Auge eine Einlieferung in die UKSH Augenklinik in Kiel.

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Dem 20-jährigen Mann, der 1,83 Promille Atemalkohol pustete, erwarten jetzt Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Belästigung der Allgemeinheit, Störung des öffentlichen Friedens, versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung. (Dieser Artikel erschien zuerst auf shz.de).