Schleswig-Holstein

Hund im Wald erhängt: Gibt es heute Gerechtigkeit für Buddy?

Kleiner weißer Hund mit schwarzem Geschirr und Leine sitzt im Innenraum.
Buddy wurde am 1. April in einem Waldstück zwischen Engelsby und Mürwik erhängt aufgefunden.

Vor dem Amtsgericht Flensburg muss sich ein 38-Jähriger verantworten. Ihm wird vorgeworfen, den Pudel-Mischling Buddy erhängt zu haben. Zum möglichen Motiv gibt es einen Verdacht.

Es wird mit einem großen Medien- und Zuschauerinteresse gerechnet: Vor dem Amtsgericht Flensburg muss sich am Mittwoch (5. August) ab 9 Uhr ein 38-jähriger Flensburger wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, im Frühjahr 2025 in einem Waldstück bei Engelsby den Pudel-Mischling Buddy qualvoll erhängt zu haben.

Laut Anklage soll er am 31. März 2025 den Hund seiner Lebensgefährtin an sich genommen haben, um ihn ins Tierheim zu bringen oder sich nach der Möglichkeit des Einschläferns zu erkundigen. Der Grund: Das Paar wollte umziehen, und in der neuen Wohnung waren offenbar keine Tiere erlaubt.

Fall Buddy sorgt für große Betroffenheit in Flensburg

Der Angeklagte soll sich dann jedoch entschieden haben, Buddy mit einem Seil im Wald zu strangulieren.

Der Fall des getöteten Hundes hat in Flensburg für große Betroffenheit gesorgt. Tierfreunde setzten sich über Monate für ein würdevolles Begräbnis ein. Nach der Freigabe durch die Behörden wurde der Kadaver von Buddy schließlich im vergangenen Herbst im Rahmen einer kleinen Trauerzeremonie am Tierheim beigesetzt.

Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt und bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Unter anderem hat er im Jahr 2004 einen damals 18-Jährigen im Bereich des Flensburger Bahndamms getötet und wurde hierfür zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. (Dieser Artikel erschien zuerst auf SHZ.de.)

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