Habeck-Blockade hat Folgen: Bauern müssen blechen
Knapp zwei Jahre ist die Habeck-Blockade her: Nach der umstrittenen Protestaktion am Fähranleger Schlüttsiel gegen den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat das Amtsgericht Husum Strafbefehle unter anderem wegen Nötigung gegen fünf Männer und eine Frau erlassen.
Zuvor hatte „Die Zeit“ berichtet. Die Beschuldigten haben die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, so die Staatsanwaltschaft. In diesem Falle wird eine Hauptverhandlung anberaumt. Die Staatsanwaltschaft wies zudem darauf hin, dass bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte. Die Beschuldigten sind nach Angaben eines Gerichtssprechers zwischen 33 und 60 Jahren alt.
Verdacht der gemeinschaftlichen Nötigung
Gegen fünf Beschuldigte hatte die Staatsanwaltschaft Flensburg am 3. Dezember Strafbefehle wegen gemeinschaftlicher Nötigung beantragt, wie die Anklagebehörde nun mitteilte. Es sei die Verhängung von Geldstrafen zwischen 25 und 40 Tagessätzen in einer Höhe zwischen 80 Euro und 120 Euro beantragt worden.
Gegen einen Mann, der am Durchbrechen der Polizeikette beteiligt gewesen sein soll, ist demnach der Erlass eines Strafbefehls mit der Rechtsfolge einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, beantragt worden. Als Bewährungsauflage ist zudem die Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation vorgesehen.
Habeck-Blockade: Auch Verdacht auf Landfriedensbruch
Der 37-Jährige soll über die Nötigung hinaus am Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch beteiligt gewesen sein. Das Amtsgericht erließ die Strafbefehle antragsgemäß.
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Habeck war am 4. Januar 2024 auf der Rückkehr von einer Privatreise von Hallig Hooge, als Landwirte ihn am Verlassen einer Fähre hinderten. Aus Sicherheitsgründen legte das Schiff damals wieder ab und fuhr zurück nach Hooge. Habeck konnte erst mehrere Stunden später nachts in Schlüttsiel an Land gehen. Hintergrund der Habeck-Blockade waren geplante Streichungen von Subventionen.
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