Goldschakal sollte abgeschossen werden – Klage erfolglos!
Der Goldschakal auf Sylt ist verschwunden, bevor Jäger ihn erlegen konnten. Warum das Gericht eine Klage gegen die Abschussgenehmigung nun abgewiesen hat.
Der Sylter Goldschakal sollte abgeschossen werden, er ist aber seit Monaten einfach verschwunden. Ein Umweltverband wollte nun vor dem Verwaltungsgericht nachträglich feststellen lassen, dass es die behördliche Abschussgenehmigung gar nicht hätte geben dürfen.
Schleswig: Verband scheitert vor Gericht
Der Verband scheiterte damit aber bei den Richtern in Schleswig. Zur Begründung hieß es lediglich, es gebe kein rechtlich relevantes Interesse daran, nachträglich feststellen zu lassen, dass die Genehmigung eventuell rechtswidrig war.

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Der Umweltverband vertrat nach Angaben des Gerichts die Auffassung, aufgrund seiner Gemeinnützigkeit zu einer nachträglichen rechtlichen Klärung berechtigt zu sein. Dem Verband sei es auch um die Rehabilitierung des Goldschakals gegangen, hieß es. Das Gericht urteilte allerdings, einem Goldschakal sei kein allgemeines Persönlichkeitsrecht zuzusprechen, sodass dessen Ruf auch nicht beschädigt worden sei.
Dutzende Lämmer vom Goldschakal gerissen
Das Tier – etwas größer als ein Fuchs – war im Frühjahr 2025 zum ersten Mal auf der Nordseeinsel gesichtet worden, die Abschussgenehmigung erlosch im Sommer. „Da es seit einigen Wochen keine Sichtung und keine neueren Rissvorfälle auf Sylt gegeben hat, die dem Goldschakal zugeordnet werden, wird keine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung vorgenommen“, hatte das Landesamt für Umwelt Flintbek das Ende Juli begründet.
Bestätigt ist, dass es vom 19. bis 21. Mai insgesamt 76 Rissvorfälle durch einen Goldschakal an derselben Herde gab. Mehrere Lämmer wurden getötet. Seit Monaten jedoch fehlt von dem Tier jede Spur. Jäger hatten den Goldschakal auf der Insel zuletzt kurz vor Pfingsten Anfang Juni 2025 gesehen.
Mit Ausnahmegenehmigung könnte Goldschakal geschossen werden
Mit der speziellen Ausnahmegenehmigung des schleswig-holsteinischen Landesamts für Umwelt hätten Jäger den Goldschakal abschießen können. Der Genehmigung war ein wochenlanger Rechtsstreit gefolgt, die Jagd war zweimal gestoppt worden.
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Gegen die Entscheidung vom 12. Februar 2026 (Az. 8 A 74/25) kann nun binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsbegründung Berufung zum Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (dpa/mp)
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