Collien Fernandes

Collien Fernandes am Donnerstag auf dem Rathausmarkt. Foto: Florian Quandt

Neue Ermittlungen gegen Ulmen – Collien Fernandes reagiert auf Anwaltsschreiben

Christian Ulmen weist über seinen Anwalt Deepfake-Vorwürfe zurück – und kündigt erneut rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung des „Spiegels“ an.

Der Anwalt von Schauspieler Christian Ulmen, Christian Schertz, hat Deepfake-Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurückgewiesen. „Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet“, teilte Schertz in einer schriftlichen Erklärung mit.

„Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse mithin in keinem Zusammenhang“, erklärte der Medienanwalt. 

Die Ex-Frau von Ulmen, die Moderatorin Collien Fernandes, wirft dem Schauspieler im „Spiegel“ vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Das Nachrichtenmagazin zitiert Fernandes mit: „Mir wurde über Jahre mein Körper geklaut.“

Schertz kündigte zugleich an, aktuell gegen die „initiale Berichterstattung“ des „Spiegels“ gerichtliche Schritte einzuleiten. Näher ins Detail ging er dabei nicht. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

Staatsanwaltschaft Itzehoe ermittelt gegen Ulmen

Zuvor war bekanntgeworden, dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein die Ermittlungen nach einer Strafanzeige von Fernandes wieder aufgenommen hat. Nach dem „Spiegel“-Bericht, in dem Fernandes schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Partner erhoben hatte, seien die Ermittlungen in dem eingestellten Verfahren wieder aufgenommen worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.


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Die Auswertung der Berichterstattung habe zur „Bejahung eines Anfangsverdachts“ gegen Ulmen geführt, hieß es. Die Ermittlungen richteten sich «nunmehr gegen die benannte Person».

Das Verfahren beziehe sich auf den Vorwurf der Nachstellung. Inwieweit weitere Straftatbestände in Betracht kommen, werde geprüft. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, sieht das Strafgesetzbuch bei Nachstellung im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Anzeige im November 2024 gestellt

Nach Angaben der Itzehoer Staatsanwaltschaft hatte die Geschädigte im November 2024 bei der Polizei in Berlin Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Eine ihr unbekannte Person solle unberechtigt Fake-Accounts erstellt und betrieben haben, hieß es in der Pressemitteilung. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte das Verfahren übernommen, „weil die angezeigte Handlung wohl innerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches durch die Anzeigende zur Kenntnis genommen worden ist“, hatte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow zuvor gesagt.

Sie sei darum gebeten worden, für die Ermittlungen relevante Unterlagen zu übersenden. Da sie der Bitte nicht nachgekommen sei und somit Ermittlungsansätze zur Identifizierung des Täters gefehlt hätten, sei das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Itzehoe eingestellt worden. Fernandes hatte im „Tagesspiegel“ dieser Darstellung widersprochen.

Das sind die Hintergründe

Fernandes hatte auf Mallorca Anzeige erstattet, wie eine Justizsprecherin auf der spanischen Mittelmeerinsel der Nachrichtenagentur dpa am 19. März bestätigte. 

Ulmens Anwalt teilte dazu am Abend mit: „Heute hat das spanische Gericht zudem mitgeteilt, dass das Verfahren in Spanien ausgesetzt wurde, da es an einer wesentlichen qualifizierten Voraussetzung für die Fortsetzung des Verfahrens fehlt.“ Auch sämtliche Ermittlungshandlungen seien damit ausgesetzt. Die spanische Justizsprecherin war am Abend telefonisch zunächst nicht zu erreichen.

Die Schauspielerin hatte in dem „Spiegel“-Bericht schwere Vorwürfe gegen Ulmen erhoben, dabei ging es auch um körperliche Gewalt. Dazu teilte Ulmens Anwalt mit: „Es kam zu keinerlei einseitigen Gewalthandlungen und/oder Bedrohungen unseres Mandanten.“ Schertz sprach stattdessen von „körperlicher Gewalt an unserem Mandanten, der eine Verletzung am Hals aufwies“.

Fernandes über Anwaltsschreiben: „Wahnsinn!“

Fernandes schrieb am Abend bei Instagram: „Oh mein Gott! Ich glaube es nicht! Er hatte einen kleinen Kratzer am Hals (weil mir ein Nagel eingerissen war) und hat selbst der Polizei gegenüber geäußert, dass ich ihm keinerlei Gewalt angetan habe. Und nun wird von einer Verletzung am Hals geschrieben, während ich am ganzen Körper blaue Flecken hatte, dies ist nachweislich dokumentiert. Wahnsinn!!“

Seit Bekanntwerden der Vorwürfe gibt es bundesweit eine große Diskussion über digitale und sexualisierte Gewalt gegen Frauen – und breite Medienberichterstattung darüber. Tausende Menschen zog es bei Demonstrationen auf die Straße, etwa in Hamburg für mehr Schutz für Opfer sexualisierter Gewalt. (dpa/mp)

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