Die zweite Große Strafkammer des Landgerichts Kiel vor Beginn der Verhandlung gegen den 20-Jährigen.

Die zweite Große Strafkammer des Landgerichts Kiel vor Beginn der Verhandlung gegen den 20-Jährigen. (Archivbild) Foto: Sönke Möhl/dpa

Ex-Freundin im Auto erstochen: Gericht verschärft Urteil

Für einen tödlichen Messerstich gegen seine Ex-Freundin während einer Autofahrt hat das Landgericht Kiel einen 21-Jährigen im zweiten Anlauf zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Die 10. große Strafkammer verurteilte den Angeklagten bereits am 12. November wegen Totschlags in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge, wie ein Gerichtssprecher berichtete. Außerdem machte sich der 21-Jährige des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen, wobei es einmal beim Versuch blieb, und der Nötigung schuldig. Einbezogen wurde ein Strafbefehl des Amtsgerichts vom Juni 2023. Zuvor hatten die „Kieler Nachrichten” berichtet.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das erste Urteil des Landgerichts zu fünf Jahren Jugendstrafe unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge nach der Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage in großen Teilen aufgehoben. Der BGH hatte unter anderem Fehler in der Beweiswürdigung festgestellt. Die 2. große Strafkammer war in ihrem Urteil im Juli 2024 davon ausgegangen, dass der Angeklagte keinen Tötungsvorsatz hatte. Die 10. große Strafkammer ging dagegen von Vorsatz aus.

Tödlicher Stich ins Herz

Im ersten Prozess hatte der Angeklagte die Tat eingeräumt. Seine Ex-Freundin habe eine enge Beziehung zu einem früheren Freund unterhalten, was ihn verletzt habe. Am Tattag habe er beide am Hauptbahnhof getroffen. Sie seien gemeinsam im Auto eines weiteren Bekannten zu einer Wohnung seiner Mutter gefahren, um zu reden. Es sei zum Streit gekommen. Er habe mit einer Schreckschusspistole auf die 17-Jährige und den ehemaligen Freund geschossen, räumte der Angeklagte ein.

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Vor der Wohnung wartete der vierte Beteiligte in seinem Auto. Der Angeklagte nahm dem Mann die Autoschlüssel ab und zwang die 17-Jährige, mit ihm wegzufahren. Während der Fahrt habe er ein Messer in der Hand gehalten. Er habe ihr einen Schlag versetzt, weil sie geschrien habe. Als er gemerkt habe, dass er seine Freundin mit dem Messer getroffen hatte, habe er sie ins Krankenhaus bringen wollen. Dabei kam es zu einem schweren Unfall in der Kieler Innenstadt. Die junge Frau starb an dem Stich, der das Herz verletzt hatte. (dpa/mp)

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