Der Angeklagte (r.) sitzt neben seinem Verteidiger Andreas Meyer (M.) und verdeckt sein Gesicht mit einem Stück Pappe.

Der Angeklagte (r.) sitzt neben seinem Verteidiger Andreas Meyer (M.) und verdeckt sein Gesicht mit einem Stück Pappe. Foto: Frank Molter/dpa

„Egozentrische Persönlichkeit“: 53-Jähriger wegen Doppelmordes bei Hamburg verurteilt

Für den Doppelmord an seiner Ex-Partnerin und ihrem neuen Lebensgefährten in Schackendorf (Kreis Segeberg) im Hamburger Umland ist ein 53-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Richterin Irina Tsukida sprach ihn in Kiel unter anderem wegen Mordes in zwei Fällen für schuldig.

Zudem stellte sie die Schwere der Schuld fest – dies schließt eine Freilassung nach 15 Jahren in der Regel aus. Die Richterin attestierte dem Angeklagten eine „egozentrische Persönlichkeit“ und „hohe Eifersucht“.

Doppelmord in Schackendorf: Tatvorgang

Bei der Gewalttat am 16. November 2024 wurden die 51 Jahre alte Ex-Partnerin des Angeklagten getötet und ihr 45 Jahre alter neuer Lebensgefährte lebensgefährlich verletzt. Der Mann war seitdem querschnittsgelähmt und starb knapp vier Monate später.

Der Angeklagte soll seiner Ex-Partnerin 14 Messerstiche und ihrem neuen Lebensgefährten sieben Messerstiche zugefügt haben. Zudem wurde der Mann auch wegen häuslicher Gewalt, Freiheitsberaubung in zwei Fällen und einem Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt, erklärte die Richterin.

Staatsanwältin sah Mordmerkmale als gegeben an

Damit folgte die Richterin der Meinung der Staatsanwältin Ulrike Nützelmann. Diese erkannte die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe als gegeben. „Der Angeklagte entschied sich ganz bewusst für eine tödliche Waffe“, sagte sie Anfang Dezember im Landgericht in Kiel.


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Seine Ex-Partnerin, so Nützelmann, habe keinen anderen Mann als ihn haben dürfen. „Ob er sie entführen oder töten wollte, ändert nichts an den niedrigen Beweggründen“, erklärte sie. Seine Wut und der verletzte Stolz durch den neuen Partner hätten ihn angetrieben.

Angeklagter gab Erklärung ab

Der Angeklagte hatte den Doppelmord während des Prozesses im September über seinen Anwalt eingeräumt. Er erklärte, dass er nicht die Absicht gehabt habe, Menschen zu töten. Die Situation am frühen Morgen auf der Straße vor der Wohnung des Opfers sei eskaliert.

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Zudem äußerte sich der Mann in seinem letzten Wort ausführlich selbst und erklärte die Taten aus seiner Sicht. Dadurch stieg das Gericht erneut in die Beweisaufnahme ein. „Die Tat wird sich nie sinnvoll erklären lassen“, sagte der Verteidiger Andreas Meyer bei Verkündung der Plädoyers.

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