Böllerverbot: Wo an Nord- und Ostsee Feuerwerk tabu ist
Raketen, Böller, Batterien – für viele gehören sie zu Silvester dazu. Doch der Spielraum für privates Feuerwerk wird kleiner: Bundesweit wächst der Druck für ein Böllerverbot, auch in Schleswig-Holstein gelten zum Jahreswechsel 2025 strikte Regeln und immer mehr Verbotszonen.
Grundsätzlich gilt: Privates Feuerwerk ist in Deutschland nur vom 31. Dezember bis 1. Januar erlaubt, aber nur für Menschen ab 18 Jahren – und auch nicht überall. Das Sprengstoffgesetz schränkt das Böllern deutlich ein: In einem Radius von 200 Metern rund um Tankstellen, Reetdachhäuser, Kirchen oder andere besonders gefährdete Gebäude ist das Zünden von Feuerwerk immer verboten.
Zudem sollen Krankenhäuser sowie Kinder- und Altenheime geschützt werden. Polizeisprecherin Sophie-Marie Jakobi: „Daraus ergibt sich, dass generell in vielen Ortschaften nur noch in wenigen bestimmten Bereichen überhaupt Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen.“
Böllerverbot: Diese Orte bleiben tabu
Mehrere Städte und Gemeinden haben die gesetzlichen Vorgaben weiter verschärft. In Quickborn gilt ein rund zwei Kilometer langes Böllerverbot entlang der B4. Timmendorfer Strand untersagt Feuerwerk sowohl an den Stränden als auch im Ortsteil Niendorf.
Auf Sylt und in der Gemeinde St. Peter-Ording ist Feuerwerk laut Kreis Nordfriesland komplett untersagt. Wer dagegen verstößt, muss mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Auf der Nordseeinsel findet lediglich ein öffentliches Feuerwerk in Hörnum statt.
Föhr und Amrum: Nur bestimmte Feuerwerkskörper verboten
Auf Amrum und Föhr sind hingegen nur bestimmte Feuerwerkskörper verboten. Grundlage dafür ist eine Allgemeinverfügung nach dem bundesrechtlichen Sprengstoffrecht, wie das Amt Föhr-Amrum mitteilte. Wie in den Vorjahren gilt an Silvester und Neujahr ein Verbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2, zu denen auch Raketen gehören.
Auf Pellworm ist das Knallen im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Gebäude verboten. Auf den Halligen gilt ein Mindestabstand von 300 Metern zum Warftfuß.
Verbotszonen in den Städten
In den Städten Kiel und Flensburg bestehen Böllerverbotszonen an den im Bundesgesetz benannten Orten, teilte ein Stadtsprecher der Deutschen Presse-Agentur mit. „Demnach ist gemäß § 23 Abs. 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie an besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.“ Die Orte sind demnach über die Stadtgebiete verteilt.
Auch in Lübeck gilt die Sprengstoffverordnung. „Bei hochsteigenden Feuerwerksraketen ist ein Abstand von 200 Metern zugrunde zu legen, ansonsten gilt ein Abstand von 25 bis 30 Metern“, teilt die Stadt auf ihrer Homepage mit. Auf einer Karte ist dort markiert, in welchen Bereichen der Lübecker Innenstadt das Abbrennen nicht erlaubt ist. In Neumünster sind nach Angaben des Stadtsprechers keine Böllerverbote vorgesehen.
Regelungen in Händen von Ordnungsbehörden
Der Kreis Segeberg hat keine Allgemeinverfügung für Böllerverbotszonen erlassen, da es dafür keine rechtliche Grundlage im Landesrecht gibt, erklärte eine Kreissprecherin. Die örtlichen Ordnungsbehörden können jedoch nach dem Sprengstoffrecht Verbote für besonders gefährdete Orte aussprechen – etwa in der Nähe von Reetdachhäusern, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.
Auch in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön liegt die Entscheidung über Feuerwerksverbotszonen oder andere Einschränkungen – über das Sprengstoffgesetz hinaus – bei den Ordnungsämtern der Städte und Ämter.
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Im Kreis Herzogtum Lauenburg gibt es laut Kreissprecher zu Silvester keine besonderen Verbotszonen. Es gelten die allgemeinen Regeln: Feuerwerk ist unter anderem in der Nähe von Krankenhäusern, Naturschutzgebieten und Kirchen verboten. (ls/dpa)
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