Ein Kleines Haus mitten im Wald, zwei Autos parken davor.

Der Blick auf das vermeintliche Büro-Gebäude im Sachsenwald, in dem viele Briefkastenfirmen gemeldet waren. Foto: picture alliance/dpa/Ulrich Perrey

Beschlossen! Sachsenwald verliert Sonderstatus – so geht es weiter

Die letzten gemeindefreien Gebiete im Norden werden eingemeindet – dazu gehört auch der Sachsenwald. Schleswig-Holsteins Innenministerin versucht, den Gemeinden ihre Sorgen zu nehmen.

Der Forstgutsbezirk Sachsenwald verliert zum Januar 2026 seinen Status als gemeindefreies Gebiet. Einem entsprechenden Gesetzesentwurf stimmten die Fraktionen von CDU, Grünen und SPD im Landtag in Kiel zu. FDP und SSW enthielten sich in der Abstimmung.

„Dieser Gesetzesentwurf beseitigt einen Anachronismus und ordnet das Gebiet des Sachsenwaldes, wie alle anderen Flächen im Land, einer verantwortlichen Gemeinde zu“, sagte Innenministerin Magdalena Finke (CDU). Zudem müssten die Gemeinden keine Altlasten übernehmen. So legt das Gesetz fest, dass bis zum Jahresende 2025 nicht die Gemeinden, sondern die Eigentümerinnen und Eigentümer haften – rückwirkende Verpflichtungen seien ausgeschlossen.

An die Adresse der anliegenden Gemeinden, die aufgrund von hohen Kosten Sorgen vor der Eingemeindung haben, sagte Finke: „Wir werden natürlich die betroffenen Gemeinden weiterhin unterstützen und beratend zur Seite stehen.“

Zweites Gebiet wird freiwillig eingemeindet

Laut dem Gesetzesentwurf soll der größte Teil des Sachsenwaldes an die Gemeinde Aumühle fallen. Der Rest soll auf sieben weitere Kommunen verteilt werden: Kasseburg, Möhnsen, Schwarzenbek, Brunstorf, Dassendorf, Kröppelshagen-Fahrendorf und Börnsen.

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Neben dem Sachsenwald ist der Forstgutsbezirk Buchholz, der im Kreis Segeberg liegt, das zweite in Schleswig-Holstein befindliche gemeindefreie Gebiet. Dieser werde zum Januar 2026 hingegen freiwillig eingemeindet und zwischen zwei bis drei umliegenden Gemeinden aufgeteilt, hieß es aus dem Innenministerium in Kiel. (dpa)

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