Haus Seeblick

Blick auf die Steilküste und den abgesperrten Uferweg vor dem geschlossenen Jugendhaus „Haus Seeblick“ im Travemünder Ortsteil Brodten an der Ostsee. Foto: Bildnachweis picture alliance/dpa | Marcus Brandt

Berühmtes Ostsee-Haus: Vorbereitungen für Abriss laufen – Eigentümer wehrt sich

Die Stadt Lübeck will das Hauptgebäude des Hauses Seeblick direkt an der Abbruchkante des Brodtener Steilufers in Travemünde abreißen – am Donnerstag haben die dafür vorbereitenden Maßnahmen begonnen. Wie die Stadt mitteilte, werde dann unter anderem die Baustelle eingerichtet.

Für den von der Stadt Lübeck geplanten Abriss des Hauptgebäudes des Hauses Seeblick direkt an der Abbruchkante des Brodtener Steilufers in Travemünde haben Vorbereitungen begonnen. Das Gebäude müsse von Versorgungsleitungen getrennt und entkernt werden, sagte eine Stadtsprecherin. Die vorbereitenden Maßnahmen sollen etwa eine Woche dauern. Am Gebäude sind Zäune aufgestellt worden.

Travemünde: Haus „Seeblick“ soll abgerissen werden

Weil die Abbruchkante des Brodtener Ufers immer weiter an das Gebäude herangerückt war, hatte die Stadt Lübeck im Februar 2024 die Nutzung als Jugendfreizeitheim untersagt. Der am Gebäude vorbeiführende Wanderweg wurde im Februar 2025 gesperrt.


MOPO

Die WochenMOPO – ab Freitag neu und überall, wo es Zeitungen gibt!
Diese Woche u.a. mit diesen Themen:

  • Tod im Morgengrauen: Lkw überrollt Radfahrer († 63)
  • Was alles teurer wird: Das kostet uns der Iran-Krieg
  • Kind stirbt nach OP: Prozess gegen drei Hamburger Ärzte
  • Große Rätselbeilage: Knobelspaß für jeden Tag
  • 16 Seiten Sport: Experte warnt den HSV & St. Pauli plant zweigleisig
  • 28 Seiten Plan 7: „Die kleine Meerjungfrau“ am Thalia, das Familienmusical „Anouk“ & Open-Air-Konzerte

Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte per Eilverfahren einen Antrag des Eigentümers abgelehnt. Dieser wollte erreichen, dass ihm die Kosten für den Abriss nicht in Rechnung gestellt werden. Damit hatte der Eigentümer laut dem Gericht keinen Erfolg, da er bereits im September 2025 mit Ordnungsverfügung aufgefordert worden war, das Wohngebäude bis Ende des Jahres abzureißen. Dieser Aufforderung sei er nicht nachgekommen, obwohl die Stadt die Beseitigungsanordnung für sofort vollziehbar erklärt habe.

Das könnte Sie auch interessieren: Ostsee-Pegel so niedrig wie nie: Als „ICE-Agent“ über flaches Wasser

Da der Antragsteller keinen Eilantrag gegen die Anordnung gestellt hatte, waren die Voraussetzungen für den geplanten Abriss durch die Stadt erfüllt, wie es hieß. Daran ändere auch sein Antrag gegen die Maßnahme nichts. Zudem hätte ein weiteres Zögern die Gefahr eines Schadens erhöht. Wie der Eigentümer, der seinen Namen nicht nennen wollte, per E-Mail der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, beabsichtigt er, weitere Rechtsmittel einzulegen. (dpa)

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test