Im Norden
Am Elbstrand bei Hamburg: Es sollte ein gemütlicher Abend werden, dann eskalierte es
Hämatome an Oberarm und im Gesicht dokumentierte die Polizei nach einem zunächst „harmonischen Abend“ an einem Lagerfeuer in Wedel. Ein 41-Jähriger aus Hamburg landete deswegen vor Gericht. Der Angeklagte sah sich jedoch selbst als das Opfer.
Nachdem er bei einem Lagerfeuer mit Freunden und den gemeinsamen Kindern am Wedeler Elbstrand seine Lebensgefährtin mit einer Kopfnuss verletzt haben sollte, musste sich ein 41-Jähriger aus Hamburg vor Gericht verantworten. Angeklagt war er wegen Körperverletzung – er selbst sah die Lage ganz anders.
„Ich bin hier das Opfer! Ich werde ohne Anwalt hier nichts sagen“, echauffierte sich der Angeklagte gleich zu Beginn – nur um dann doch eine ganze Menge zu sagen. Eine Viertelstunde zu spät und ohne einen Rechtsbeistand war der 41-Jährige zum Prozess in der Schenefelder Außenstelle des Amtsgerichts Pinneberg erschienen. Und das nach eigenen Angaben in dem Glauben, er werde nicht als Angeklagter, sondern als Opferzeuge aussagen müssen.
Eskalation am Elbstrand in Wedel
Tatsächlich gestaltete sich die Beweisführung unübersichtlich. Fest standen lediglich einige Rahmendetails: Am 16. August 2025 veranstalteten der 41-Jährige, seine 34 Jahre alte Lebensgefährtin, die zwei gemeinsamen Kinder sowie einige Freunde und deren Kinder ein Lagerfeuer an der Elbe, unterhalb des Wolgastwegs in Wedel. Im Laufe des von Zeugen als „harmonisch“ beschriebenen Abends kippte die Stimmung – am Ende, um circa 0.30 Uhr, rückten Rettungsdienst und Polizei an.
Was dazu geführt hatte, blieb auch vor Gericht nebulös: Der Angeklagte beharrte darauf, er selbst habe die Polizei gerufen, weil seine Partnerin ihn mit einer Flasche geschlagen habe. Die 34-Jährige, die als Zeugin aussagte, gab an, der 41-Jährige habe irgendwann am Abend angefangen, wirres Zeug zu brabbeln. „Lass uns gehen, da ist was an ihm, das mir Angst macht“, habe eine Freundin zu ihr gesagt.
Nach „harmonischem Abend“ am Elbstrand: Streit um Schlüssel mündet in Polizeieinsatz
Die Kinder schliefen zu diesem Zeitpunkt schon, dennoch habe sie diese aus Sorge um ihr Wohl vom Strand ins Bett verfrachten wollen, so die Aussage der 34-Jährigen: „Wenn er wütend wird, kommt er nur sehr schwer wieder runter. Ich wollte nicht, dass die Kinder das mitbekommen.“
Tatsächlich sei sofort ein Streit um den Schlüssel entbrannt, den der 41-Jährige in seiner Hosentasche aufbewahrt habe. Irgendwann habe sie ihn mitsamt des Campingstuhls, auf dem er saß, umgeschubst. Später habe er sie festgehalten und ihr eine Kopfnuss verpasst. Die einzigen verlässlichen Spuren der Auseinandersetzung stellte die Polizei später fest: Die Frau trug ein Hämatom am Oberarm und Schwellungen im Gesicht davon.
Hamburger konsumiert Drogen: Wurde er am Tatabend rückfällig?
Warum der Mann plötzlich so wesensverändert gewirkt habe, könne sie sich erklären, sagte seine Partnerin: „Das mit dem Brabbeln macht er nur, wenn er konsumiert hat.“ Der 41-Jährige nehme regelmäßig Drogen – Marihuana, früher vor allem Kokain –, weshalb er auch nicht bei ihr und den Kindern lebe, obwohl die Beziehung weiterhin bestehe. An dem Abend sei er nach mehrmonatigem Entzug anscheinend rückfällig geworden.
Weil der Angeklagte die Tat konsequent leugnete, eine weitere Zeugin nicht erschien und auch die Opferzeugin angab, kein Interesse an einer weiteren Strafverfolgung ihres Lebensgefährten zu haben, sahen sich Staatsanwaltschaft und Gericht einer komplizierten Gemengelage gegenüber: Um das Geschehen genauer aufzuklären, müsste ein zweiter Prozesstag angesetzt werden – finanziert aus der Staatskasse und ohne garantierten Erkenntnisgewinn.
Stattdessen schlug die Richterin eine Einstellung des Verfahrens unter der Auflage vor, der Mann solle ein Anti-Gewalt-Training absolvieren. „Hat er die Kinder jemals geschlagen? Hat er Sie nach der Tat noch einmal geschlagen?“, wollte die Staatsanwältin von der Lebensgefährtin wissen. Beides verneinte die 34-Jährige. Allerdings sprach das Vorstrafenregister des 41-Jährigen für sich: Neben Verkehrsdelikten, Diebstahl, Beleidigung und Falschaussagen enthielt es auch einen Verstoß gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz und Körperverletzung.
Angeklagter bestreitet Gewaltproblem – Richterin platzt der Kragen
Obwohl er bei einer Einstellung aufgrund seiner Arbeitslosigkeit nur das Gewalttraining hätte selber bezahlen müssen, wollte der Angeklagte weiter einen Freispruch erwirken: „Ich bin das Opfer!“, wiederholte er mehrmals, bis der Richterin der Kragen platzte: „Es gibt immer Opfer und Täter. Die meisten Menschen sind auch immer beides. Mag ja sein, dass Sie sagen, Sie haben kein Gewaltproblem, aber es sieht nun mal anders aus.“
Weil der 41-Jährige weiterhin schimpfte und drohte, er werde mit einem Anwalt wiederkommen, wenn er „auch nur einen müden Euro zahlen“ müsse oder die Tat in sein Strafregister eingetragen würde, wechselte die Staatsanwältin ihre Strategie: „Der Angeklagte zeigt keinerlei Reue, keine Einsicht. Falls er diese goldene Brücke einer möglichen Einstellung nicht überschreiten möchte, muss ich plädieren – und das nicht auf eine Geldstrafe.“ Nach diesen Worten lenkte der Angeklagte ein.
Keine Geldauflage: So begründet die Staatsanwältin diese Entscheidung
Der Hamburger muss binnen vier Monaten ein Anti-Gewalt-Training absolvieren, dann wird das Verfahren eingestellt. Von einer in solchen Fällen üblichen zusätzlichen Geldauflage sah die Staatsanwältin ab: „Ich möchte, dass Sie Ihr Geld lieber für Ihre Familie ausgeben.“ Auch wenn ihr „unverständlich“ sei, warum seine Partnerin die Beziehung mit ihm weiterführe. (Dieser Artikel erschien zuerst auf SHZ.de.)
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