Nach dem Tod eines 15-Jährigen hat die Polizei neue Beweismittel in einem Waldstück sichergestellt. Bei der Suche kam ein Spürhund zum Einsatz.

Der Tod eines 15-Jährigen sorgte für Bestürzung. Foto: Collage: Holstein-Report/Danfoto

15-Jähriger getötet: Verdächtiger aus Haft entlassen, neue Details zur Tat

Nach dem Tod eines 15-Jährigen in Eckernförde hat die Polizei wenige Tage später in Bremen einen Mann festgenommen. Nun gibt es neue Erkenntnisse, die Auswirkungen auf den Verdächtigen haben.

Im Fall eines in Eckernförde getöteten Jugendlichen ist der bisherige Verdächtige wieder aus der Haft entlassen worden. Im Zuge der Ermittlungen hätten sich Zweifel am dringenden Tatverdacht gegen den 23-Jährigen ergeben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. „Er hat für die Tatzeit ein Alibi angegeben, das nach Überprüfungen durch die Mordkommission zutreffen dürfte.“

15-Jähriger getötet: Verdächtiges Auto wohl von Dritten angemietet worden

Der Mann war am Montag in Bremen festgenommen und Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags gegen ihn erlassen worden. Maßgebliches Beweismittel gegen den Mann sei die Tatsache gewesen, dass auf seinen Namen der gesuchte weiße Golf angemietet worden war. Zudem habe sich sein Erscheinungsbild mit der von Zeugen abgegebenen Täterbeschreibung gedeckt.


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„Nach den weiteren Ermittlungen ist allerdings möglich, dass der Pkw von Dritten unter Verwendung des Namens und Ausweises des 23-Jährigen angemietet worden war“, hieß es weiter. Der Deutsche wurde am Donnerstag aus der Haft entlassen.

Jugendlicher starb nach Streit vor Supermarkt

Vor einem Supermarkt in der Stadt in Schleswig-Holstein war vor gut einer Woche, am vergangenen Mittwochabend, ein Streit eskaliert – das 15 Jahre alte Opfer starb. Nach Polizeiangaben kam es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen mehreren Menschen. Wenig später soll ein Auto davongefahren sein. Das hatten Zeugen beobachtet.

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Die Kieler Staatsanwaltschaft hatte zuletzt eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ermittlung und rechtskräftigen Verurteilung von Tatbeteiligten führen. (dpa/mp)

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