Borkum

Demonstrierende gegen die Gasbohrungen im Dezember 2025 vor dem Bunderat. (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

Gasbohrungen neben beliebter Ferieninsel in der Nordsee? Urteil gefallen

Im Streit um Erdgasbohrungen bei Borkum in der Nordsee hat ein Gericht einen Sofortvollzug bestätigt. Trotz Klage dürfen die Arbeiten beginnen. Für die Förderung fehlt noch eine letzte Genehmigung.

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat den Sofortvollzug für ein umstrittenes Gasförderprojekt vor Borkum bestätigt. Ein Eilantrag der Stadt Borkum und der Inselgemeinde Juist gegen den Planfeststellungsbeschluss blieb erfolglos, wie das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mitteilte. Die Entscheidung sei nicht anfechtbar. Damit habe eine noch offene Klage gegen das Projekt keine aufschiebende Wirkung. Das Gericht bestätigte dies.

Das niederländische Unternehmen One-Dyas will von einer Plattform im niederländischen Teil der Nordsee aus auch in deutsches Hoheitsgebiet bohren und dort Erdgas fördern. Der Planfeststellungsbeschluss war im August 2024 erlassen worden, später ordnete das LBEG den Sofortvollzug an, der nun vor Gericht bestätigt wurde.

Gericht: Keine Probleme fürs Borkums Grundwasser

Nach Angaben des Gerichts wurden keine Gründe dargelegt, die auf eine voraussichtliche Rechtswidrigkeit der Genehmigung hindeuten. Risiken wie mögliche Erdbeben oder Bodenabsenkungen seien im Verfahren untersucht worden. Auswirkungen auf Borkum und Grundwasservorkommen seien demnach nicht zu erwarten.

Dem LBEG zufolge sind inzwischen auch der Hauptbetriebsplan sowie ein Sonderbetriebsplan für eine erste Gasbohrung genehmigt. Für eine Förderung von Erdgas auf deutscher Seite ist jedoch noch ein weiterer Sonderbetriebsplan nötig.

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Das Gasfeld liegt teils im niederländischen, teils im deutschen Seegebiet. Auf niederländischer Seite hat die Förderung bereits begonnen. Ein Staatsvertrag zur Aufteilung der Fördermengen ist unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. (mp/dpa)

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