Falsche Missbrauchsvorwürfe: Verurteilte Frau kommt frei
Geständnis, Verurteilung, Gefängnis: Weil danach aber ein Konstrukt aus Lügen und falscher Missbrauchsvorwürfe aufflog, kommt eine Frau aus Niedersachsen nun wieder frei. Ihr Anwalt sprach von einem „Justizirrtum“.
Eine wegen Vergewaltigung ihrer Partnerin zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilte Frau muss freigelassen werden. Der zuständige Senat habe die Unterbrechung der Strafhaft angeordnet, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig mit. Das Verfahren steht in Zusammenhang mit einem großen Missbrauchprozess, bei dem die Eltern der Lebensgefährtin zunächst auch zu langer Haft verurteilt worden waren. Sie sind mittlerweile aber freigesprochen, weil das Lügenkonstrukt des vermeintlichen Opfers aufflog.
Falsche Anschuldigungen: Landgericht verhängte mehr als sechs Jahre Haft
Das Landgericht Braunschweig hatte die damals 28-Jährige im Juli 2022 wegen mehrerer schwerer Straftaten gegen ihre damalige Lebensgefährtin zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten verurteilt. Die Angeklagte hatte die Taten damals im Rahmen einer Verständigung eingeräumt.
Anwalt spricht von Justizirrtum
Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das folgende Urteil gegen die Eltern aber wegen erheblicher Zweifel aufhob, stand auch ein dickes Fragezeichen hinter dem ersten Urteil gegen die frühere Partnerin der Tochter.
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Die zunächst verurteilte Frau widerrief ihr Geständnis und das OLG Braunschweig befand nun, dass der Wiederaufnahmeantrag zulässig sei. Der Anwalt der 32-Jährigen, Friedrich Fülscher, hatte mit Blick auf das Verfahren schon vor Monaten von einer Entwicklung zu einem der „größten Justizirrtümer der Nachkriegszeit“ gesprochen. (dpa/mp)
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