Drei Schiffe der Seenotrettung (Symbolbild)

Drei Schiffe der Seenotrettung (Symbolbild) Foto: Sina Schuldt/dpa

DGzRS rettet gestrandeten Segler: Eigentümer muss Schiff selbst bergen

Nach der Havarie eines Traditionsschiffs vor Cuxhaven hat das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee den Eigentümer zur Bergung verpflichtet. Er müsse das Segelschiff entfernen und bis zum Ende der Woche ein Konzept dafür vorlegen, teilte die Behörde auf Anfrage mit. Die Bergung liege „ausschließlich in der Verantwortung des Eigners“.

Das rund 30 Meter lange Traditionsschiff war am Samstagmittag auf einen Steindamm in der Außenelbe aufgelaufen und sitzt dort seither fest. Vier Segler und ein Hund wurden von Bord gerettet, wie die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) mitteilte. Versuche, das Schiff freizuschleppen, scheiterten.

Eine akute Gefahr für die Schifffahrt bestehe derzeit nicht, hieß es vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Allerdings könne das Schiff durch Strömung, Wind oder Vereisung in Bewegung geraten und in die Seeschifffahrtsstraße der Elbe abtreiben. Wellenschlag könne weitere Schäden verursachen, zudem könnten sich Teile lösen und in die Fahrrinne gelangen.

Traditionsschiff in „angeschlagenem Zustand“

Zum Zustand teilte das Amt mit, bei ersten Bergungsversuchen seien bereits Verformungen und Wassereinbrüche festgestellt worden. Das deute auf einen „angeschlagenen Zustand“ hin.

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Die Bergung wird zusätzlich durch anhaltenden Ostwind und besonders niedrige Wasserstände erschwert. Größere Bergungsschiffe könnten den Havaristen nur eingeschränkt erreichen. Zudem könnte sich durch die niedrigen Temperaturen Eis auf dem Schiff bilden und so das Gewicht erhöhen. (dpa)

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