358 Fälle! Mann soll Doktortitel gefälscht, Auto abgefackelt, Beamtin bedroht haben
Gab es bei ihm alles für Geld, was sonst viel Zeit und Engagement erfordert? Ein 33-Jähriger aus der Gemeinde Rosengarten (Landkreis Harburg) muss sich wegen 358 Straftaten vor dem Landgericht Stade verantworten. Er soll Ehrendoktortitel, Führungszeugnisse, Teilnahmebescheinigungen für Schulungen und mehr gefälscht und übers Internet vertickt haben. Menschen, die ihm im Wege standen – wie eine Polizistin und die Feuerwehr – wurden beleidigt und bekamen das Auto abgefackelt.
Dem 33-Jährigen werden Urkundenfälschung, Anstiftung zur Brandstiftung und Geldwäsche vorgeworfen. Und das gleich in 358 Fällen. Er soll über verschiedene Internetseiten gefälschte öffentliche Urkunden und Bescheinigungen zum Verkauf angeboten und gegen Entgelt hergestellt haben. Hierfür soll er sich unter anderem spezielles Papier sowie Stempel beschafft haben. Die Taten spielten sich im Zeitraum von November 2022 bis März 2025 ab.
Mann aus Rosengarten: Anklage wegen Urkundenfälschung
Gegenstand der Fälschungen sollen unter anderem Führungszeugnisse, Teilnahmebescheinigungen an Schulungen sowie Urkunden über die Verleihung von Ehrendoktortiteln gewesen sein. Zudem soll er behördliche Schreiben gefälscht und verwendet haben. Ferner wird ihm vorgeworfen, eine Polizeibeamtin bedroht und beleidigt zu haben.
Nachdem ihm und anderen die Teilnahme an einer Feuerwehr-Prüfung verweigert worden sein soll, weil sie gefälschte Zeugnisse vorgelegt hatten, soll er eine bisher unbekannte Person dafür bezahlt haben, das Auto desjenigen anzuzünden, der die Teilnahme abgelehnt hatte. Das Fahrzeug soll hierbei vollständig ausgebrannt sein.
33-Jähriger verkaufte übers Internet Ehrendoktortitel
Mitangeklagt ist auch eine 62-jährige Frau sowie ein 26-Jähriger. Ihm werden 49 und ihr 168 Straftaten zur Last gelegt. Dem 26-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, ab November 2022 insgesamt 45 Zahlungen verschleiert zu haben, die der 33- Jährige für die von ihm begangenen Straftaten erhalten haben soll.
Insoweit soll er vor allem Zahlungen, die der 33-Jährige über ein PayPal-Konto erhalten und an ihn weitergeleitet haben soll, unter anderem durch Abbuchungen und Abhebungen weiterverschleiert haben. In drei Fällen soll er Gelder des 33-Jährigen auf sein Konto bei einer Sparkasse weitergeleitet haben.
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Anschließend soll er die Beträge abgehoben und entweder an die Mitangeklagten weitergegeben oder für sich behalten haben. Auf diese Weise soll die – ihm bekannte – Herkunft der Gelder aus Straftaten verschleiert worden sein. Zudem soll er für eigene Zwecke unter anderem ein gefälschtes Abiturzeugnis sowie eine gefälschte Urkunde über die Verleihung eines Ehrendoktortitels bestellt haben. Laut Anklage bewahrte er zudem in seiner Wohnung einen Elektroschocker auf.
Der 62-Jährigen wird vorgeworfen, Gelder aus den Taten entgegengenommen zu haben. Sie soll diese in bar oder per Überweisung erhalten und teilweise an den 33-Jährigen weitergeleitet oder Rechnungen für ihn beglichen haben. Dabei soll ihr bewusst gewesen sein, dass die Gelder aus Straftaten stammten. Als Gegenleistung soll sie Geschenke erhalten haben.
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