15-Jährige verblutet im Wald: Sozialarbeiterin wegen Mordes verurteilt
Eine frühere Sozialarbeiterin (24) soll den Mord an einem Mädchen von langer Hand geplant haben. Das Landgericht Göttingen findet klare Worte – doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 15-Jährigen in einem Waldstück bei Göttingen ist eine frühere Sozialarbeiterin wegen Mordes verurteilt worden. Die 24-jährige Frau muss lebenslang in Haft, entschied das Landgericht.
15-Jährige ermordet: Angeklagte kannte Opfer aus Wohngruppe
Der Richter richtete deutliche Worte an die Angeklagte. „Sie sind eine Mörderin“, sagte er. Die Tat sei „von A bis Z durchgeplant“ gewesen.
Die Angeklagte und das Mädchen kannten sich aus einer Wohngruppe der Kinder- und Jugendhilfe. Dort war die Frau früher Jugendbetreuerin des Opfers.
Hintergrund der Tat waren nach Überzeugung des Gerichts Streitigkeiten der Angeklagten mit ihrem Ex-Partner. Den Mann habe sie zurückhaben wollen. Durch den geplanten Mord wollte sich die 24-Jährige laut Gericht Zugang zum Handy des Mädchens verschaffen. In dessen Namen wollte sie Nachrichten verschicken.
15-Jährige im Wald getötet: Spaziergängerin entdeckt Leiche
Nach Überzeugung der Strafkammer tötete die Frau das Mädchen am 29. Juni 2025 nahe einer Burgruine in einem abgelegenen Waldstück bei Reinhausen. Zunächst machte sie die Jugendliche mit Augentropfen in einem Getränk benommen.
Dann schlug sie das Mädchen mit einem Stein. Anschließend fügte sie ihm Schnittverletzungen zu, wie sie für einen Suizid typisch sind. Die 15-Jährige verblutete gegen Mitternacht. Erst am Morgen wurde ihre Leiche von einer Spaziergängerin entdeckt.
Gericht spricht von heimtückischem Mord durch Sozialarbeiterin
Die Angeklagte hatte im Prozess eingeräumt, für den Tod des Mädchens verantwortlich zu sein. Einen geplanten Mord bestritt sie jedoch.
Mit der lebenslangen Haftstrafe folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Schwurgerichtskammer sprach von einem heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen.
Das könnte Sie auch interessieren: Wenn die Polizei nach Jahrzehnten klingelt – vier spektakuläre Cold Cases
Der Vertreter der Nebenklage hatte im Namen der Mutter der Getöteten neben der lebenslangen Strafe auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidiger hatten dagegen eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/mp)
Anmerkungen oder Fehler gefunden? Schreiben Sie uns gern.