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Mord an schwangerer Maria: Gerichts-Prozess: Beste Freundin verurteilt

Stralsund/Greifswald –

Sie wollten sehen wie ein Mensch stirbt, deshalb brachten zwei junge Männer (Damals 19 und 21) Maria (18 †) aus Zinnnowitz (Landkreis Vorpommern-Greifswald) mit mehreren Messerstichen um – und dass, obwohl sie schwanger war. Nach dem die beiden Angeklagten lange Haftstrafen bekommen haben, stand nun auch Marias beste Freundin vor Gericht – nun wurde sie wegen Falschaussage verurteilt. 

Laut Gericht wurde der besten Freundin Strafvereitelung vorgeworfen. Die heute 18-Jährige soll nach der Tat in einer polizeilichen Vernehmung falsch ausgesagt haben. Da sie zur Tatzeit im März 2019 noch nicht volljährig war, ist die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen, über Details der Anklageschrift darf nicht berichtet werden.

Am Montag ist klar: Die mittlerweile 18-jährige Freundin von Maria und die Ex-Freundin eines ihrer Mörder hatte beim Verhör gelogen, dafür wurde sie nun bestraft. Details über das Urteil oder das Vergehen durfte ein Gerichtssprecher aus Gründen des Jugendschutzes nicht nennen.

Brutaler Mord an Maria: Täter wollten Opfer sterben sehen

Der Prozess um die Ermordung der schwangeren Maria vor dem Landgericht Stralsund hatte wegen der Brutalität der Tat Aufsehen erregt. Die zur Tatzeit im März vergangenen Jahres 19 und 21 Jahre alten Männer hatten sich nach Überzeugung des Gerichts zur Tat verabredet, weil sie einen Menschen sterben sehen wollten.

Unter einem Vorwand waren sie in Marias Wohnung gegangen. Dort hatte der 19-jährige Haupttäter aus dem Hinterhalt seinem Opfer einen heftigen Stich in den Hals versetzt und dann wahllos auf die wehr- und arglose Maria eingestochen. Offen blieb im Urteil die Frage, ob der Ältere Maria an den Beinen festgehalten hat.

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Zwölf Jahre Jugendhaftstrafe und lebenslange Haftstrafe

Beim 19-Jährigen ordnete das Gericht die Unterbringung im Maßregelvollzug an. Zusätzlich wurde er zu einer zwölfjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt. Der 21-Jährige erhielt eine lebenslange Haftstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Eine vorzeitige Haftentlassung ist bei beiden so gut wie ausgeschlossen.

Täter sprach von Mordfantasien – Freundin glaubte ihm nicht

Die nun angeklagte 18-Jährige war Marias beste Freundin. Der Hauptangeklagte, mit dem sie ein gemeinsames Kind hat, hatte vor der Tat von seinen Mordfantasien gesprochen. Sie habe stets geantwortet, dass er aufhören solle rumzuspinnen, sagte sie im Gericht aus. Selbst als er sich am Tatabend betrunken verabschiedet habe, ein Messer gezeigt und das Verbrechen angekündigt habe, habe sie ihm nicht geglaubt.

Während der 19-Jährige das Urteil des Landgerichts annahm, legte der Verteidiger des zu lebenslanger Haft verurteilten 21-Jährigen Berufung beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. (dpa/mp)

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