Rechtsextreme Demonstration Verbot Nazis

Rechtsextreme bei einer Demonstration (Archivbild) Foto: picture alliance / Ipon | Stefan Boness

Rechtsextreme Gruppen werden für junge Menschen immer gefährlicher

Rechtsextremismus macht auch vor Jugendlichen und Heranwachsenden nicht Halt. Das legen jüngste Ermittlungen in Mecklenburg-Vorpommern nahe. Zur besseren Erfassung soll nun eine Gesetzesänderung beitragen.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es laut Schweriner Innenministerium ein zunehmendes Problem mit rechtsextremistisch motivierten Gruppen mit Jugendlichen und Heranwachsenden. Seit Frühsommer 2024 sei ein vermehrtes Aufkommen solcher Gruppen zu verzeichnen, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. 

Rechtsextreme Gruppen in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern seien die Gruppierungen „Junge Nationalisten“, „Jung und Stark“, „Deutsche Jugend voran“ und „Letzte Verteidigungswelle“ aktiv. Jüngst war bekanntgeworden, dass die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der „Letzten Verteidigungswelle“ erhoben hat. Zwei der drei mutmaßlichen Rädelsführer, darunter auch der mutmaßliche Erfinder, sollen demnach aus MV kommen.


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Meist bestehen die Gruppierungen laut Innenministerium aus einem festen Kern. Darüber hinaus fluktuierten Mitgliederzahlen sowie die Teilnahme an Aktionen stark. Das Internet ermögliche die einfache Vernetzung und auch spontane Mobilisierung. Auch die Rekrutierung sei darüber möglich.

„Wir sehen, dass sich im Bereich der 14- bis 18-Jährigen etwas tut“, erklärte Minister Christian Pegel (SPD). „Die Szene ist in Bewegung und gerade Jugendliche finden sich in entsprechenden Chats oder Gruppen im Internet zusammen.“ Man dürfe nicht zulassen, dass Jugendliche im Internet in die Fänge von Extremisten gerieten. Oft beginne die Radikalisierung schleichend – mit harmlos erscheinenden Inhalten. 

„Um dem wirksam begegnen zu können, benötigen wir rechtliche Möglichkeiten, um entsprechende Erkenntnisse auch bei noch nicht volljährigen Extremistinnen und Extremisten unter engen Voraussetzungen speichern zu können – selbstverständlich mit klaren Schutzmechanismen.“ Laut Ministerium ist dies im Zuge der Novellierung des Landesverfassungsschutzgesetzes geplant. Demnach soll das Alter herabgesetzt werden, ab dem bei besonders schwerwiegenden Bestrebungen eine Speicherung von Daten erfolgen kann.

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Pegel appellierte aber auch an Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie an die gesamte Gesellschaft: „Seien Sie wachsam, sprechen Sie mit Jugendlichen über ihre Erfahrungen im Netz und stärken Sie ihre Medienkompetenz.“ (dpa/mp)

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