Totschlag Schwerin Angeklagte Gericht

Der wegen Totschlags Angeklagte (r.) sitzt neben seinem Verteidiger. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Iris Leithold

Nach Flucht durch halb Europa: Messerstecher erwartet harte Strafe

Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Messerangriff am Schweriner Schlosspark Center ist der Angeklagte zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der 25 Jahre alte Mann hatte die Tat im Prozess am Landgericht Schwerin gestanden.

Im Gegenzug war ihm ein Strafmaß von maximal sieben Jahren zugesichert worden. Als Untergrenze hatten Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Richter fünf Jahre und sechs Monate Haft vereinbart.

Der Mann wurde wegen Totschlags verurteilt. Das Opfer war ein 17 Jahre alter Landsmann des Afghanen.

Der Tat ging ein Streit unter Landsleuten voraus

Dem gewaltsamen Tod des Jugendlichen am 4. Februar 2025 war ein Streit vorausgegangen. Der Verurteilte forderte den Jungen dabei auf, gemeinsam das mitten in der Stadt gelegene Einkaufszentrum zu verlassen. Kaum hatten sie den Seiteneingang passiert, stach er auf den 17-Jährigen ein – laut Anklage „in schneller Abfolge und mit hoher Intensität der Gewalteinwirkung“.



Die Klinge des Messers war demnach 13 Zentimeter lang. Der Junge erlitt den Angaben zufolge sechs Stich- und zwei Schnittverletzungen, darunter drei Stiche in den Rücken. Ein Stich in die Brust war demnach der tödliche. Der Jugendliche verblutete in der Notaufnahme des Krankenhauses.

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Der mutmaßliche Täter flüchtete. Seine Flucht führte ihn über Hamburg und Köln nach Paris und weiter nach Großbritannien. Dort wurde er im April 2025 auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen und im Mai an Deutschland ausgeliefert. (dpa)

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