Enkelin schwer missbraucht: Urteil gegen 74-Jährigen
Ein 74-Jähriger ist in Schwerin wegen schweren Missbrauchs seiner Enkelin zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Geständnis ersparte dem Kind eine Aussage vor Gericht.
Der Mann aus dem Schweriner Umland muss wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs sieben Jahren und einen Monat in Haft. Er hatte gestanden, seine anfangs erst fünf oder sechs Jahre alte Enkelin zwischen 2015 und 2024 wiederholt missbraucht und zweimal auch vergewaltigt zu haben.
Enkelin missbraucht: Großvater in 55 Fällen verurteilt
Am Landgericht Schwerin wurde er jetzt für 55 Fälle verurteilt. Dem ging eine Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht voraus. Dabei wird Angeklagten ein bestimmter Strafrahmen für ein umfassendes Geständnis angeboten. Durch das Geständnis des Täters wurde dem Mädchen eine Aussage vor Gericht erspart.
Heraus kamen die Verbrechen, als sich das Opfer seinem Psychotherapeuten anvertraute. Das Mädchen hatte ab Juni 2025 drei Suizid-Versuche unternommen, wie der Vorsitzende Richter berichtete. Der Großvater hatte dem Kind demnach in all den Jahren ein Schweigegebot auferlegt, das es aus Loyalität auch bis dahin eingehalten habe.
Die Enkelin habe ein gutes Verhältnis zu ihrem Großvater gehabt, sei ein „Opa-Kind“ gewesen, so der Richter weiter. Der 74-Jährige habe mit seinen Taten ein funktionierendes Familiengefüge zerstört. Die Enkelin leide an den psychischen Folgen des Missbrauchs. „Sie ist noch heute in therapeutischer Behandlung und keiner weiß, wie lange noch.“
Täter zahlte ein Schmerzensgeld
Der Großvater zahlte dem Vorsitzenden Richter zufolge 30.000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer. Unmittelbar vor der Urteilsverkündung am Dienstag sagte er im Gericht über seine Taten: „Ich schäme mich für das, was ich gemacht habe.“
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Er hoffe, dass seine Enkelin so schnell wie möglich gesund werde, mit Hilfe der Therapie in ihr normales Leben zurückfinden könne „und dass sie wieder ein glückliches Mädchen wird“. (mp/dpa)
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