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Landgericht Kiel
  • Der Angeklagte (l.) sitzt zu Beginn des Prozesses wegen Mordes im Sitzungssaal im Landgericht Kiel.
  • Foto: dpa

„Wer einem anderen auf diese Weise in den Kopf schießt, will seinen Tod“

Erst kam ein Wohnungseinbruch, dann Silvesterpartys und ein Streit und schließlich der tödliche Schuss. Ein 33-Jähriger muss jetzt dafür lebenslang in Haft. Seine Tatversion wies das Gericht entschieden zurück.

Im Mordprozess um einen tödlichen Kopfschuss in Neumünster hat das Kieler Landgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Demnach tötete der 33-jährige Angeklagte am vergangenen Neujahrsmorgen heimtückisch einen befreundeten Mann über einer Autowerkstatt: „Mit einem aufgesetzten Kopfschuss“, wie der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts, Stefan Becker, in der Urteilsbegründung am Dienstag feststellte. Der 31-Jährige war sofort tot. Die Tat wertete das Gericht eindeutig als Mord: „Wer einem anderen auf diese Weise in den Kopf schießt, will seinen Tod“, sagte Becker.

Mordfall in Neumünster: Angeklagter sprach von Unfall oder Suizid

Der Darstellung des Angeklagten, es habe sich um einen Unfall beim Hantieren mit der zuvor gestohlenen Tatwaffe oder gar einen Suizid des Opfers gehandelt, wies das Gericht als „unsinnig“ und durch das rechtsmedizinische Gutachten widerlegt zurück. Dazu hätte der 33-Jährige am Kopf des mit ihm befreundeten Opfers „zufällig mit entsicherter Waffe hantiert“ haben müssen. Am Kopf seien aber unter anderem „die Stanzmarke der Waffe und eine Schmauchhöhle festgestellt“ worden. Dies belege eindeutig, dass der „Schuss aufgesetzt und unvereinbar mit einem Versehen war“, sagte Becker.

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Zudem werde der Angeklagte durch Blutspuren an der Tatwaffe, Videoaufnahmen und Tonmitschnitte vom Tatort sowie eine Vielzahl von Zeugenaussagen belastet. Das Opfer starb demnach um 05.49 Uhr. Der Schuss war dabei deutlich auf einem der im Gericht gezeigten Überwachungsvideos zu hören.

Bilder zeigten den Angeklagten zuvor, wie er aus der Werkstatt nach oben zu den Wohnräumen geht. Acht Sekunden, nachdem die schwere Metalltür zu den oberen Räumen ins Schloss fällt, hört man den tödlichen Schuss. „Ein Zeitfenster für einen versehentlichen Schuss beim Hantieren mit der Waffe ergibt sich danach nicht“, betonte Becker. Auch dass zu sehen ist, wie der Angeklagte sich bekreuzigt und man hört: „Das wollte ich wirklich nicht“, stelle das „Tatgeschehen, nämlich einen heimtückischen Mord, nicht in Zweifel“, sagte Becker.

Mordprozess in Kiel: Tatmotiv nicht feststellbar

Warum der Mann den mit ihm befreundeten Landsmann aus Moldau erschoss, blieb offen. „Ein Tatmotiv war nicht feststellbar“, sagte der Richter. Dem Todesschuss gingen allerdings nach Feststellungen des Gerichts ein gemeinsamer Einbruch voraus, bei dem unter anderem die Tatwaffe und Uhren erbeutet wurden, sowie Silvesterpartys und ein Streit. „Auch dieser Streit reicht nicht aus, um ein klares Motiv festzustellen“.

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Mit dem Urteil folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Antrag gestellt, aber auf verminderte Schuldfähigkeit plädiert. Auch dies wies das Gericht zurück. Der Verteidiger legte umgehend Revision ein. Sein Mandant folgte dem Richterspruch ohne sichtbare Emotionen, dabei aber unablässig Kaugummi kauend. Nach dem Urteil diskutierte er aber intensiv und ärgerlich wirkend mit seinem Dolmetscher, der für ihn ins Russische übersetzt hatte. (dpa/mp)

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