Zwölfjährige auf Spielplatz missbraucht: Angeklagter (39) bekommt nur Bewährung

Eine Zwölfjährige wird auf einem Spielplatz missbraucht – und der Angeklagte bekommt nur eine Bewährungsstrafe. (Symbolbild)
Eine Zwölfjährige wird auf einem Spielplatz missbraucht – und der Angeklagte bekommt nur eine Bewährungsstrafe. (Symbolbild)

Kontakt über Snapchat und Instagram, angelockt mit Zigaretten: Bei einem nächtlichen Treffen auf einem Spielplatz missbraucht ein Mann ein Mädchen. Die Nebenklagevertreterin sagt eines ganz deutlich.

Nach dem sexuellen Missbrauch einer Zwölfjährigen auf einem Spielplatz im niedersächsischen Barsinghausen ist ein 39 Jahre alter Mann zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Hannover sprach ihn wegen Missbrauchs einer Jugendlichen und Besitzes kinderpornografischer Inhalte schuldig. Der 39-Jährige sei „mit einem blauen Auge davongekommen“, sagte die Vorsitzende Richterin. Es habe sich nicht sicher feststellen lassen, dass der Mann das tatsächliche Alter des Mädchens kannte.

Mädchen angesprochen: Mann bekommt Bewährung

Zuvor hatte der Verurteilte einem Verständigungsvorschlag zugestimmt und sexuelle Kontakte zugegeben. Die Kammer hatte ihm eine Bewährungsstrafe zwischen acht und elf Monaten in Aussicht gestellt.

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Nach Überzeugung des Gerichts hatte der 39-Jährige sich Ende April 2023 nach Kontakt über soziale Medien mit dem damals zwölfjährigen Mädchen nachts auf einem Spielplatz getroffen. Dort missbrauchte er das Kind, nachdem er das Mädchen mit dem Versprechen mehrerer Schachteln Zigaretten zu dem Treffen bewegt hatte.

Der Mann ließ über seinen Verteidiger erklären, er habe geglaubt, das Mädchen sei 15 Jahre alt gewesen. Zudem gab er den Besitz kinderpornografischer Dateien zu. Laut Staatsanwaltschaft ging es um sieben Bilddateien und ein Video.

Ursprünglich wegen Missbrauchs von Kindern angeklagt

Ursprünglich war der 39-Jährige wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Daraus wurde nach Angaben des Gerichts der Vorwurf des Missbrauchs von Jugendlichen, weil der Mann nicht sicher davon habe ausgehen können, ein Kind vor sich zu haben. Auch der Vorwurf der Vergewaltigung entfiel.

Die Richterin sagte, das Mädchen habe depressive Phasen, kaum Interesse an sozialen Kontakten und könne nicht regelmäßig zur Schule gehen. Auch Suizidversuche habe sie hinter sich. Allerdings habe das Mädchen schon vor der Tat mit psychischen Belastungen zu kämpfen gehabt.

Verurteilter entschuldigt sich

Die Anklagebehörde hielt eine Gesamtstrafe von elf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, für angemessen – wie auch die Nebenklagevertreterin. Die Staatsanwältin sprach von einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Es gebe keinen Nachweis dafür, dass der Mann das kindliche Alter des Mädchens billigend in Kauf genommen habe, sagte sie: „Es ist bitter.“ Der Verteidiger sprach sich für eine Strafe von acht Monaten aus.

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Der Verurteilte entschuldigte sich in seinem letzten Wort für die Tat, er habe daraus gelernt und werde es nicht noch einmal machen. Die Nebenklagevertreterin sagte ihm mit Blick auf das Urteil: „Sie hatten Glück.“ (dpa/mp)