Der Bund und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz wollen, dass das marode und vom Verfall bedrohte Seezeichen „Roter Sand“ in Küstennähe umzieht.

Der Bund und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz wollen, dass das marode und vom Verfall bedrohte Seezeichen „Roter Sand“ in Küstennähe umzieht. Foto: Sina Schuldt/dpa

Kann der Leuchtturm „Roter Sand“ bleiben? So stehen die Chancen

Tausende Menschen wünschen sich den Erhalt des Leuchtturms „Roter Sand“ in der Wesermündung. Heute wird über eine entsprechende Petition entschieden. Doch das zuständige Ministerium macht keine großen Hoffnungen.

Das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur lehnt den Vorschlag einer Petition ab, den maroden Leuchtturm „Roter Sand“ am ursprünglichen Standort in der Wesermündung stehenzulassen. „Ein Verbleib des Leuchtturms am Originalstandort ist aus denkmalfachlicher Sicht mit dem Ziel der Erhaltung des Denkmals nicht vereinbar“, teilte ein Sprecher des Ministeriums von Falko Mohrs (SPD) auf Anfrage mit. Darüber wird heute im Petitionsausschuss des Landtags in Hannover beraten.

Leuchtturm Roter Sand: Darüber wird seit Jahren gestritten

Über den Umgang mit dem maritimen, denkmalgeschützten Wahrzeichen wird seit Jahren diskutiert. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz favorisiert einen Umzug des Bauwerks ans Festland, um den Turm erhalten zu können. Die Initiatoren der Petition, die inzwischen mehr als 5600 Menschen unterzeichnet haben, lehnen dies ab.

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Für den Umzug müsste der Leuchtturm von seinem Fundament getrennt werden, das dann in der Nordsee verrotten würde. „Damit wäre das erste Offshore-Bauwerk der Welt unwiederbringlich zerstört“, heißt es in der Petition.

Ministerium: Erhalt vor Ort keine Option

Das Ministerium hält einen Erhalt vor Ort für keine Option. „Eine Sanierung und dauerhafte Sicherung am Originalstandort wird aufgrund der Statik, des bereits erfolgten Substanzverlusts, erwartbarer häufigerer Belastungsfälle aufgrund von Witterung sowie erheblicher Sanierungs- und Folgekosten als unrealistisch angesehen“, sagte der Ministeriumssprecher.

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Auch den Vorschlag der Petition, „Roter Sand“ als Unesco-Weltkulturerbe vorzuschlagen, sieht das Ministerium als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes kritisch. Der Leuchtturm sei zwar ein „herausragendes Kulturdenkmal“, doch sei „derzeit nicht erkennbar, welchen ‚Herausragenden Universellen Wert‘ (OUV) im Sinne der Welterbekonvention der Leuchtturm auf einzigartige Weise repräsentieren könnte“, so das Ministerium. (dpa/nf)

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