Einkassiert und verkauft: Dänische Polizei nimmt Rasern Auto und Führerschein weg
In Dänemark gelten Europas härteste Regeln für Raser und Alkoholsünder. Wer die Grenzen massiv überschreitet, verliert direkt das Auto – völlig egal, wem es gehört. Im Grenzgebiet zu Flensburg greift die Polizei seit fünf Jahren hart durch, wie aktuelle Zahlen belegen. Mit Erfolg.
Mit 210 km/h rauschte er in die Falle: Es passierte an einem Mittwochabend Ende April auf dem Sønderborg-Motorvej, der Autobahn zwischen Kliplev und Sonderburg, und damit nur wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt: Eine Zivilstreife der dänischen Polizei stoppte einen 25-jährigen Mann aus der Kommune Apenrade, der mit atemberaubendem Tempo über den Asphalt raste.
Das Urteil der Beamten war sofort klar: Das ist sogenanntes „Vanvidskørsel“ – ins Deutsche übersetzt: eine Wahnsinnsfahrt. Ab Tempo 200 greift in Dänemark ein Automatismus, der für den Fahrer verheerende finanzielle Folgen hat.
Die Promillegrenze und das harte Gesetz
Bereits am 31. März 2021 hat Dänemark die Gesetze im Kampf gegen rücksichtslose Verkehrsteilnehmer extrem verschärft. Unter den Begriff „Vanvidsbilisme“ fallen verschiedene Vergehen: Wer über 100 km/h fährt und dabei das Tempolimit um mehr als 100 Prozent überschreitet, begeht eine Wahnsinnsfahrt. Gleiches gilt für absolute Geschwindigkeiten ab 200 km/h oder extrem rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr.
Besonders unerbittlich ist der Gesetzgeber beim Thema Alkohol: Wer mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut erwischt wird, gilt ebenfalls automatisch als „Wahnsinnsfahrer“. Zudem wird eine Trunkenheit am Steuer als erschwerender Umstand gewertet und ebenfalls als Wahnsinnsfahrt bestraft, wenn der betrunkene Fahrer einen Unfall mit erheblichem Personenschaden oder gar fahrlässiger Tötung verursacht.
Auto wird beschlagnahmt und verkauft – auch bei Probefahrten und Leihwagen
Die Konsequenz für solche Taten ist kompromisslos: Die Polizei beschlagnahmt neben dem Führerschein auch das Fahrzeug an Ort und Stelle, danach wird es gerichtlich konfisziert und verkauft. Die Einnahmen aus dem Verkauf fließen direkt in die dänische Staatskasse. Dieses Schicksal droht auch dem Wagen des 25-jährigen Rasers, zu dessen Marke und Modell die Polizei allerdings keine Angaben machte.
Besonders bitter: Es spielt keine Rolle, ob der Fahrer auch der Eigentümer des Autos ist. Autohändler verlangen bei einer Probefahrt zwar oft vorab eine Bestätigung vom Fahrer, dass der Wagen nicht für Wahnsinnsfahrten genutzt wird. Wer sich jedoch ein Auto leiht und es durch eine solche Fahrt an den Staat verliert, muss ohnehin damit rechnen, dem Eigentümer gegenüber voll schadenersatzpflichtig zu werden – unabhängig davon, ob zuvor etwas unterschrieben wurde oder nicht.
Rückläufige Zahlen im Grenzgebiet zu Deutschland
Diese harte Gangart der Justiz zeigt im direkten Grenzgebiet zu Deutschland offenbar zunehmend Wirkung. Eine Datenrecherche des dänischen Senders TV Syd beleuchtet die Fallzahlen im Polizeikreis „Syd- og Sønderjylland“, der direkt an den Kreis Schleswig-Flensburg grenzt. Die Statistik belegt hier einen kontinuierlichen Rückgang der Raser-Fälle: Wurden im Jahr 2022 noch 130 Verfahren wegen Wahnsinnsfahrten registriert, sank die Zahl über 113 Fälle im Jahr 2023 und 93 im Jahr 2024 auf nur noch 89 Fälle im Jahr 2025. Landesweit wurden in Dänemark seit der Gesetzesänderung jedoch insgesamt stolze 5437 Autofahrer wegen derartiger Vergehen beschuldigt.
Die dänische Polizei hat bei der Technik zur Erfassung von Schnellfahrern massiv aufgerüstet. Unauffällige, zivile Videowagen mit hoher Motorleistung und zusätzlich verbauter Messtechnik sind auf den Landstraßen und Autobahnen unterwegs. Auch von Brücken aus führen Beamte, teilweise mit Motorrädern ausgestattet, Lasermessungen durch. Der Autofahrer bekommt davon kaum etwas mit – bis ihn die Polizei stoppt.
Raser in Deutschland kommen im Vergleich glimpflich davon
Im direkten Vergleich zu Dänemark kommen Raser in Deutschland recht weich davon. Zwar gibt es in der Bundesrepublik seit 2017 den sogenannten „Raser-Paragrafen“ (§ 315d StGB), der die Einziehung des Fahrzeugs bei illegalen Autorennen oder einem rennähnlichen Fahrverhalten theoretisch erlaubt. Eine bloße, massive Geschwindigkeitsüberschreitung ohne nachweisbaren Renn-Charakter führt in Deutschland jedoch in der Regel „nur“ zu hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und einem zeitlich begrenzten Fahrverbot.
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Eine automatische Enteignung des Autos ab einer bestimmten Geschwindigkeits- oder Promillegrenze, insbesondere wenn das Fahrzeug unbeteiligten Dritten gehört, existiert im deutschen Recht in dieser Form nicht. (Dieser Artikel erschien zuerst auf SHZ.de)