Im Norden 

Sie wollten möglichst viele Menschen töten

Angeklagter mit Aktenordner vor dem Gesicht neben Anwalt Manar Taleb im Bremer Landgericht.
Im Landgericht Bremen sitzt einer der Angeklagten neben seinem Anwalt hinter einer Aktenmappe.

Ein perfider Plan und eine Sprengstoffweste: Wie Ermittler zufällig auf brisante Chats stießen – und welche Konsequenzen die Vorbereitung eines Anschlags für zwei Männer hat.

Das Landgericht Bremen hat einen 35-jährigen Mann wegen eines geplanten Terroranschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter legen dem Angeklagten Verabredung zum Mord, Verabredung zur Herbeiführung einer Explosion und Terrorismus-Finanzierung zur Last. Sein psychisch kranker Komplize und Neffe sei nur eingeschränkt steuerungsfähig, entschied das Gericht. Der 20-Jährige wurde freigesprochen, muss jedoch in eine Psychiatrie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass die beiden Deutschen im vergangenen Sommer ihre Pläne konkretisiert hatten. Sie wollten demnach mit Schusswaffen möglichst viele Menschen töten.

Terrorziele: eine Klinik, eine Synagoge, ein Großevent

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte habe sich der 20-Jährige mit einer selbst gebastelten Sprengstoffweste in die Luft sprengen sollen. Als denkbare Ziele hätten sie eine Klinik ins Auge gefasst, eine öffentliche Großveranstaltung oder eine Synagoge in Bremerhaven.

Die Männer wollten die Sprengstoffweste bei der Mutter des 35-jährigen Angeklagten bauen, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Die Frau bestellte drei Stoffe für einen Test in ihrer Küche. Am Ende durchkreuzten Beamte die Pläne. Sie stießen im Rahmen anderer Ermittlungen zufällig auf Chats zwischen den Männern und nahmen sie fest. Der jüngere Angeklagte legte im Prozess ein Geständnis ab, sein Onkel schwieg zu den Vorwürfen. (dpa/mp)

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