Prozess um Verbraucher-Nepp bei Milka: Gericht hat entschieden

Milka-Schokoladentafeln im Handel
Neue Schokoladentafeln, die bereits im Handel sind, müssen nicht angepasst werden. (Symbolbild)

Neue Milka-Schokoladentafeln wiegen weniger, die Verpackung aber bleibt bis auf das Kleingedruckte weitgehend gleich – ist das fair? Verbraucherschützer klagen, das Gericht gibt ihnen nun recht. Konkret ändern wird sich zunächst aber wenig.

Die neuen Milka-Tafeln mit weniger Inhalt verstoßen nach Auffassung des Landgerichts Bremen gegen das Wettbewerbsrecht und dürfen so nicht genutzt werden. Das entschied das Gericht und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt.

Milka: Urteil nur in Zukunft relevant

Hersteller Mondelēz hatte das Gewicht vieler Milka-Sorten von 100 auf 90 Gramm reduziert, die Verpackung jedoch kaum geändert. Das Gericht entschied jetzt, dass Mondelēz die Packung mit 90 Gramm nicht in Verkehr bringen dürfe, wenn in den vier Monaten zuvor die Packung mit 100 Gramm im Angebot war. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Mondelēz kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen.

Konkrete Konsequenzen hat das Urteil nach Angaben des Gerichts aber nicht, da die vier Monate seit der Umstellung der Packungsgröße bereits verstrichen seien. Es bestehe daher keine direkte Verpflichtung, an den bereits im Handel befindlichen Tafeln noch etwas zu ändern, sagte ein Sprecher des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur. „Das hat keine direkten Konsequenzen.“ Bedeutung habe das Urteil aber für künftige Fälle, denn es bestehe Wiederholungsgefahr.

Hersteller: Nehmen Entscheidung ernst

„Wir nehmen die heutige Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und ernst und schauen uns die Urteilsbegründung des Gerichts jetzt im Detail an“, teilte Mondelēz nach der Entscheidung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. „Unabhängig davon werden wir weiter daran arbeiten, unsere Kommunikation klar zu gestalten. Unser Anspruch war und ist es, transparent, umfassend und verantwortungsvoll mit allen zu kommunizieren, die unsere Produkte kaufen und genießen.“

Schon bei der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen hatte das Gericht in seiner ersten Einschätzung durchblicken lassen, dass Kunden durch die neue Packung getäuscht werden könnten. „Das ist eine relative Mogelpackung“, sagte der Vorsitzende Richter damals. „Der Verbraucher erkennt keinen Unterschied.“

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Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg wegen unlauteren Wettbewerbs. Da die neue Tafel nur einen Millimeter dünner und das Design der Verpackung fast identisch sei, falle das geringere Gewicht nicht auf. Das Unternehmen wies die Kritik zurück. Das Gewicht sei klar auf der Verpackung zu erkennen und auf Vorder- wie Rückseite angegeben. (dpa/mp)