Das Justizzentrum am Wall, in dem auch das Verwaltungsgericht Bremen untergebracht ist.

Das Justizzentrum am Wall, in dem auch das Verwaltungsgericht Bremen untergebracht ist. Foto: picture alliance/dpa/Sina Schuldt

Gericht entscheidet: Polizeianwärter darf Turban tragen

Religiöse Symbole im Polizeidienst? Ein Gericht setzt ein Zeichen für den Polizeianwärter – und stellt die Uniformordnung auf den Prüfstand.

Ein Bremer Polizeianwärter darf bei Einsätzen mit Bürgerkontakt seinen Turban zur Dienstuniform tragen. Das teilte das Verwaltungsgericht Bremen mit. Der Mann, der den Studiengang „Polizeivollzugsdienst“ an der Hochschule für öffentliche Verwaltung besucht, hatte einen Eilantrag gegen ein entsprechendes Trageverbot gestellt. Diesem gab das Gericht statt. 

Turban erlaubt – bis Gericht endgültig entscheidet

Mit dem Beschluss werde ihm gestattet, vorläufig seinen sogenannten Dastar zur Polizeiuniform bei dienstlichen Tätigkeiten in der Öffentlichkeit zu tragen. Dies gilt so lange, bis in dem entsprechenden laufenden Klageverfahren möglicherweise eine andere Entscheidung getroffen werde, wie eine Gerichtssprecherin sagte. 


MOPO

Die WochenMOPO – ab Freitag neu und überall, wo es Zeitungen gibt!
Diese Woche u.a. mit diesen Themen:

  • Luisa Neubauer im MOPO-Interview: „Ich bin immer noch das Mädchen, das seinen Vater zu früh verlor”
  • Sommerurlaub: Wird alles teurer? Wo’s noch Schnäppchen gibt
  • Plattdeutsch-Boom: Ihre Kurse sind ständig ausgebucht
  • Große Rätselbeilage: Knobelspaß für die ganze Woche
  • 16 Seiten Sport: Vor dem Derby! Legende Ailton packt aus
  • 28 Seiten Plan 7: Endlich wieder nachts ins Museum & Ausgeh-Tipps für jeden Tag

Der Mann gehört den Angaben zufolge der Sikh-Religion an und trägt aus religiösen Gründen einen Turban. Vom Polizeipräsidenten und von seinen Vorgesetzten sei er angewiesen worden, während der zurzeit noch laufenden Praxisphase seines Studiums im Bürgerkontakt seinen Turban abzulegen.

Da er dies nicht tat, musste er den Praxisteil bisher im Innendienst absolvieren. Der Antragsteller sah sich dadurch in seiner Religions-, Ausbildungs- und Berufsfreiheit verletzt. 

Das könnte Sie auch interessieren: Homophobe Attacke in U-Bahn – dann eskaliert die Situation

Das Gericht urteilte, dass das Verbot nicht auf die Uniformordnung der Polizei hätte gestützt werden dürfen. Diese habe ihre Rechtsgrundlage im Bremischen Beamtengesetz – und dort seien keine Einzelheiten über das äußere Erscheinungsbild von Beamten mit religiösem Bezug erwähnt. (dpa/mp)

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test