Bizarrer Rechtsstreit: Dieser Mann kämpft gegen die „Schwulenampeln“

Eine grüne Ampel mit zwei Männern und einem Herz.
Stein des Anstoßes: Die sogenannten „Vielfaltsampeln“ in Hildesheim.

Mann und Mann, Hand in Hand – das regt Enver Sopjani auf. Zumindest, wenn dieses Paar auf Fußgängerampeln zu sehen ist. Der Lokalpolitiker aus Hildesheim kämpft daher gegen diese Lichtzeichen – und sieht seine Grundrechte verletzt. Eine Unterlassungsklage hatte das Verwaltungsgericht bereits abgewiesen, doch so schnell gibt er nicht auf. Die vermeintliche Rechtsverletzung, die mit Steuergeldern finanziert wurde, kann er nicht dulden.

Enver Sopjani hat eine Mission. Er kämpft gegen Fußgängerampeln, die Pärchen zeigen. Oder, wie Sopjani im Gespräch mit unserer Redaktion sagt: „Schwulenampeln“. Sopjani, der zwei Doktortitel führt, ist heute parteilos, früher war er CDU-Mitglied. Er sitzt weiterhin im Stadtrat von Hildesheim, und in Hildesheim hängen auch die Ampeln, die ihn so verärgern.

Ampeln zeigen gleichgeschlechtliche Paare

Mitte Juni 2025 wurden an drei Kreuzungen an insgesamt 14 Fußgängerampeln die sogenannten Streuscheiben ausgetauscht. Sie geben dem Licht die Form. Diese drei Ampeln zeigen nunmehr zwei Menschen, die Hand in Hand laufen, über ihnen ist ein Herz zu sehen. Eine der Ampeln zeigt zwei Figuren mit Kleid, eine andere zeigt zwei Figuren mit Hosen – und eine weitere je eine Figur mit Hose und eine mit Kleid.

Also: Frau-Frau, Frau-Mann, Mann-Mann. Gekostet hat dieser Austausch laut Hildesheimer Stadtverwaltung 2000 Euro. Und da fängt der Ärger für Sopjani an.

Mann und Frau als Liebespaar sind zu sehen.
Mann und Frau als Liebespaar sind auch zu sehen.

In „Vielfaltsampeln“ sieht Sopjani eine „Indoktrination“

Er beklagt, dass „diese Ampeln“ in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vorgesehen seien. Sie seien ein „Rechtsverstoß“, und Sopjani ärgert sich, dass diese Rechtsverletzung mit Steuergeld finanziert werde. Zwar gebe es „kein Recht, über die sexuelle Orientierung anderer zu entscheiden“. Aber man müsse ja nicht durch Verstöße gegen die StVO noch „Werbung für sie machen“, meinte Sopjani. Er warnt: Kinder sollten auch mithilfe der Ampeln „indoktriniert“ werden. Jede „Duldung“ der Ampeln sei „Rechtsbeugung“.

Die Idee der „Vielfaltsampeln“, wie sie von ihren Befürwortern genannt werden, geht in der Hildesheimer Lokalpolitik auf SPD, Grüne und die Satirepartei „Die Partei“ zurück. Sie hatten im Juni 2023 die Einführung dieser Lichtzeichen beantragt. Damals war von Kosten von 60 Euro pro Lichtzeichen die Rede, insgesamt 800 Euro.

Sopjani reicht Klage beim Verwaltungsgericht ein

Als der Ratsbeschluss zwei Jahre später umgesetzt wurde, gab die Stadt mehr als doppelt so viel Geld aus. Warum? Es gebe die Streuscheiben nur in 10er-Sätzen. 16 Scheiben seien noch übrig und könnten noch an anderen Orten eingesetzt werden, erklärte ein Stadtsprecher auf Nachfrage.

Sopjani aber wehrt sich jetzt juristisch. Beim Verwaltungsgericht in Hannover hat er Klage eingereicht gegen den Ratsbeschluss. Eine weitere Klage – Verwaltungsrecht ist kompliziert – auf Unterlassung hatte das Verwaltungsgericht bereits vor einigen Tagen abgewiesen.

Warum das Gericht seine Klage abweist

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Aber: Die Ampeln, so die Pressestelle des Verwaltungsgerichts, verletzten keine Rechte des Klägers. Eine Ungleichbehandlung oder Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung Sopjanis sei nicht gegeben. Auch die Erziehungsrechte von Eltern seien nicht verletzt, da die Abbildung verschiedener Paare die „gesellschaftliche Realität“ wiedergebe, mit der die Kinder ohnehin konfrontiert seien – „und die im Übrigen auch hinzunehmen sei“, heißt es in der Presseerklärung des Gerichts.

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Diese Aussage wiederum findet Kläger Sopjani verdächtig. Es sei nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichts, „politische Statements abzugeben, sondern nach Recht und Gesetz Entscheidungen zu treffen“, sagte er unserer Redaktion. So oder so: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und Sopjani will weiterkämpfen: „Notfalls ziehe ich bis vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe.“ (Dieser Artikel erschien zuerst auf NOZ.de)