Immer mehr Hamburger Eltern wollen sich nicht mehr strikt an die Ferienzeiten halten. (Symbolbild)

Immer mehr Hamburger Eltern halten sich nicht an die Ferienzeiten. (Symbolbild) Foto: imago/localpic

Billiger in den Urlaub: Immer mehr Hamburger Eltern pfeifen auf die Schulpflicht

kommentar icon
arrow down

Billigerer Flug in den Urlaub statt Schulbank? Immer mehr Eltern in Hamburg wollen die Ferien ihrer Kinder verlängern – und pfeifen dabei auf die Schulpflicht. Doch die Behörde stellt klar: Sparen gilt nicht.


Zusammenfassung:

  • Ferienverlängerungen 2025: 328 Fälle gemeldet, Anstieg von 303 (2024) und 225 (2023)
  • Gründe unklar: Die Behörde kennt die Ursache nicht, vermutet aber gestiegene Reisekosten als möglichen Grund
  • Für eine Beurlaubung sind wichtige Gründe erforderlich, günstigere Reisekosten gehören nicht dazu

„Im Kalenderjahr 2025 wurden unserer Rechtsabteilung insgesamt 328 Fälle von Ferienverlängerungen gemeldet“, sagte der Sprecher der Schulbehörde, Peter Albrecht. 2024 waren es noch 303 Fälle, 2023 waren es 225. „Die Problematik hat also zugenommen.“ Zahlen für 2026 gebe es noch nicht, denn die ersten Ferien für Hamburg kommen mit den Märzferien erst noch. Zunächst hatte das „Abendblatt“ berichtet.

Schule Hamburg: So laufen Beurlaubungen ab

Warum immer mehr Familien früher in den Urlaub starten, kann die Behörde nicht sagen. „Über die Ursachen des Anstiegs liegen uns keine Daten vor. Die seit einigen Jahren deutlich angestiegenen Reisekosten könnten ein naheliegender Grund sein“, so Albrecht.

Das könnte Sie auch interessieren: Happy End für den Jungen im Rollstuhl: Leano (13) trifft seine Lieblingsband

Klar ist: Wer Kinder vor oder nach den Ferien zu Hause lässt, riskiert Ärger, denn es gilt die Schulpflicht. Wer sein Kind beurlauben lassen will, muss den Antrag direkt an der Schule stellen. Die Schulleitung entscheidet.

Für eine Beurlaubung müsse „immer ein wichtiger Grund vorliegen – insbesondere vor und nach den Ferien“. Als Beispiele nennt die Behörde „nachgewiesene ganz besondere familiäre Ereignisse“. Günstigere Flüge oder Hotels? Sparen ist für die Schulbehörde kein Argument: „Wenn eine Familie auf geringere Reisekosten verweist, muss die Schule eine Beurlaubung ablehnen.“

Schulbehörde: Krankmeldung kurz vor den Ferien? Fragwürdig!

Doch nicht immer bleibt es bei offenen Ferienverlängerungen. Teilweise gebe es auch Krankmeldungen, die „zumindest fragwürdig sind”, so Albrecht.

Das könnte Sie auch interessieren: Ärger um Elterngeld: Hamburger Familien am Limit – „lässt sich nicht überbrücken“

Und was passiert, wenn Schüler einfach wegbleiben? Bei einem ersten Verstoß kommen Eltern meist noch mit einem Gespräch mit der Schul- oder Abteilungsleitung davon. Passiert es erneut, wird es aber teuer: Laut Bußgeldkatalog sind 250 Euro bei einem Kind fällig – bei Geschwisterkindern 350 Euro. Startet die Schule ein Verfahren, geht der Fall an die Rechtsabteilung der Behörde.

Mit einem Gerücht räumt Albrecht aber ausdrücklich auf: „Es finden keinerlei (von uns initiierte) Kontrollen an Flughäfen oder Bahnhöfen statt.“ Das sei schon deshalb unpraktikabel, weil dort Familien aus verschiedenen Bundesländern und aus dem Ausland mit unterschiedlichen Ferienterminen unterwegs seien – zudem könnten Privatschulen leicht abweichende Ferienzeiten haben. Stattdessen setze man auf den Klassiker: „Als absolut effektiv hat sich hingegen die (auch sonst übliche) Anwesenheitskontrolle durch die Lehrkräfte erwiesen.“ (nf)

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test