Teure Touri-Vermietung: Hamburg schiebt gierigen Wohnungsinhabern den Riegel vor
Gierigen Vermietern soll die lukrative Kurzzeit- und Ferienvermietung von knappem Wohnraum erschwert werden: Die Bürgerschaft hat die Änderung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes beschlossen.
Ziel ist es, mehr Wohnungen für Dauermieter zur Verfügung zu stellen und die Gewinnmaximierung der Vermieter durch AirBnB und Co. zu beenden: Ab dem 20. Mai 2026 gilt die EU-Verordnung zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen. Online-Plattformen sind dann erstmals europaweit verpflichtet, umfassende Daten zu Übernachtungen an die zuständigen Behörden zu übermitteln.
Heißt: Wer seine Wohnung länger als die erlaubten acht Wochen pro Jahr an Touristen weitervermietet, fällt sofort auf. Bisher mussten die Gastgeber die Übernachtungen selbst melden. Die Registrierungspflicht und die Wohnraumschutznummer bleiben jedoch bestehen.
Strenges Wohnraumschutzgesetz
Außerdem wird im neuen Wohnraumschutzgesetz die sogenannte Bagatellgrenze abgeschafft, mit der es bislang möglich war, bis zu 50 Prozent der eigenen Wohnfläche (also auch einzelne Zimmer) zeitlich unbegrenzt an zahlende Kurzzeitgäste zu vermieten – statt an dauerhafte Mitbewohner.
Der Grund: Diese Methode hat sich trotz bereits bestehender Regelungen zunehmend zu einem einträglichen Geschäftsmodell entwickelt. Ab Januar 2027 wird diese Form der privaten Touristenunterbringung nur noch für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr genehmigungsfrei zulässig sein. Motto: Hamburgs wenige freien Wohnungen sind für Mieter da, für Touristen gibt es Hotels und Boardinghäuser.
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Karen Pein (SPD), Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, zeigt sich zufrieden: „Wohnraum ist in Hamburg ein knappes Gut und soll in erster Linie der dauerhaften Wohnnutzung dienen. Es spricht gar nichts dagegen, auch einzelne Zimmer zu vermieten – dann aber bitte langfristig und unter Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete.“
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