Wo Böllern in Hamburg verboten ist – das gilt an Silvester
Nicht nur die Innenstadt ist tabu: Polizei und Feuerwehr erklären, wo in Hamburg an Silvester kein Feuerwerk gezündet werden darf – und warum.
Erneut Verbotszone um Alster und Rathausmarkt
Wie die Polizei Hamburg mitteilt, gilt zum Jahreswechsel 2025/2026 erneut ein Feuerwerksverbot in zentralen Bereichen der Innenstadt. Betroffen sind die Binnenalster sowie der Rathausmarkt einschließlich der Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Ballindamm, Reesendamm und Lombardsbrücke. Das Verbot gilt von Dienstag, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar, 1 Uhr. Untersagt sind alle Feuerwerkskörper außer Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1, etwa Wunderkerzen oder Knallerbsen. Hintergrund sind Erfahrungen aus den vergangenen Jahren, in denen es in diesen Bereichen wiederholt zu gefährlichen Situationen und Verletzten kam.
Böllern in der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen und Kirchen?
Darüber hinaus weist die Polizei auf eine stadtweite Regelung hin: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen sowie Kirchen grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe ergibt sich aus der ersten Sprengstoffverordnung und wurde auch in einer Anordnung der Hamburger Bezirksämter festgeschrieben. Sie gilt unabhängig vom Stadtteil und soll besonders schutzbedürftige Menschen vor Lärm, Stress und Gefahren schützen.
Reetdachhäuser: besonders hohe Brandgefahr
Die Feuerwehr Hamburg warnt ausdrücklich vor Feuerwerk in der Nähe von Reetdachhäusern, etwa in den Vier- und Marschlanden oder in Teilen von Harburg. Schon kleinste brennende Reste von Böllern oder Raketen können sich im Reet verfangen und Brände auslösen. Deshalb gelten hier klare Abstandsregeln: Für Böller mindestens 50 Meter, für Raketen mindestens 200 Meter. Das Abbrennen von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe solcher Gebäude ist verboten.
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete
Auch in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten ist das Zünden von Feuerwerk untersagt. Das betrifft unter anderem empfindliche Grün- und Erholungsräume in und am Stadtrand. Die Regelung dient dem Schutz von Natur, Wildtieren und der Umwelt und gilt ebenfalls an Silvester.
Strafen bei Verstößen – das droht konkret
Die Polizei und Feuerwehr warnen ausdrücklich vor Verstößen gegen die Feuerwerksregeln. Besonders gefährlich seien illegale Feuerwerkskörper wie sogenannte „Polenböller“, deren Sprengkraft und Zündverhalten unberechenbar ist. Legales Feuerwerk ist an einer BAM-Nummer erkennbar.
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Wer gegen Verbote verstößt oder Pyrotechnik missbräuchlich einsetzt, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. Kommt es infolge von Fahrlässigkeit zu einem Brand, drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. (apa)
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