„White Tiger“-Verteidigerin im MOPO-Exklusivinterview: „Er ist kein Monster“
Sie zählt zu den bekanntesten Hamburger Rechtsanwälten: Dr. Christiane C. Yüksel hat die Verteidigung des mutmaßlichen Internet-Sadisten Shahriar J. (21) alias „White Tiger“ übernommen. Im MOPO-Interview sagt sie, warum. Außerdem übt sie Kritik an Polizei und Staatsanwaltschaft und erklärt, weshalb ihr Mandant aus ihrer Sicht nicht das „Monster“ ist, für das manche ihn halten.
MOPO: Frau Yüksel, wie ich weiß, vertreten Sie grundsätzlich keine Nazis oder Pädophile. Im Fall Shahriar J. haben Sie das Mandat übernommen, obwohl dem Angeklagten vorgeworfen wird, Kinder missbraucht, ja gar getötet zu haben – verraten Sie hier nicht Ihre eigenen Grundsätze?
Im MOPO-Interview erklärt Christiane C. Yüksel, wieso sie sich entschied, Shahriar J. zu verteidigen
Christiane C. Yüksel: Ich habe mir länger überlegt, ob ich das Mandat übernehme. Ich habe mich dafür entschieden, weil es sich hier um eine ganz neue Form von Kriminalität handelt. Eine Kriminalität, die sich nicht im wirklichen Leben abspielt, sondern im Internet. Bei den Fällen von Pädophilie, die ich abgelehnt habe, verhielt es sich so, dass der mutmaßliche Täter im körperlichen Kontakt mit einem Kind stand. Im Fall „White Tiger“ geht es um was ganz anderes. Ihm wird zwar u.a. Missbrauch vorgeworfen, aber in mittelbarer Täterschaft, er soll ja nicht direkt Kinder missbraucht haben, sondern er soll Kinder und Jugendliche als Werkzeuge gegen sich selbst eingesetzt haben.
Einen Prozess wie diesen hat es in Deutschland noch nicht gegeben. Hat auch das dazu beigetragen, dass Sie die Verteidigung übernommen haben? Beruflicher Ehrgeiz?
Ja, es handelt sich um einen juristisch sehr anspruchsvollen Fall und es ist eine Herausforderung, die mich reizt.
Einer fragt in den Google-Bewertungen, ob die Anwältin noch eine Spur von Menschlichkeit in sich habe
Beim Blick auf die Google-Bewertungen Ihrer Kanzlei ist mir aufgefallen, dass Sie vielfach angefeindet werden, weil Sie Shahriar J. vertreten: Da schreibt einer, er frage sich, ob Sie eigentlich noch eine Spur von Menschlichkeit in sich haben …
Wer so etwas schreibt, stellt sich außerhalb unseres Rechtsstaates, denn er geht ja schon davon aus, dass Shahriar J. schuldig ist. Ein Grundprinzip des Rechtsstaates ist die Unschuldsvermutung. Bis zum rechtskräftigen Urteil hat jemand als unschuldig zu gelten. Und jeder hat das Recht auf eine Verteidigung.
Haben Sie viele solcher Zuschriften bekommen? Vielleicht sogar Drohungen?
Erstens lese ich keine Google-Bewertungen. Und zweitens: Nein, im Gegenteil haben sich viele junge Menschen gemeldet, die – weil ich „White Tiger“ vertrete – einen Praktikumsplatz bei mir haben wollen. Etliche Jurastudenten und Referendare wollen bei mir im Rahmen ihrer Ausbildung arbeiten.
Haben Sie jemanden eingestellt?
Noch nicht, aber ich treffe bald eine Auswahl.
Viele Jurastudenten und Referendare bewerben sich bei Yüksel, weil sie „White Tiger“ vertritt
Sie haben häufiger in Interviews gesagt, sie seien davon überzeugt, dass Ihrem Mandanten ein Mord nicht nachzuweisen sei. Gilt das noch?
Ja. Es ist ja nicht so, dass ihm vorgeworfen wird, an den 13-jährigen Amerikaner selbst Hand angelegt zu haben. Es handelt sich vielmehr um den Vorwurf einer ,doppelten mittelbaren Täterschaft‘: Ihm wird vorgeworfen, jemanden manipuliert zu haben, und der soll wiederum jemand anderen so manipuliert haben, dass der sich dann das Leben nahm. Das ist schon sehr konstruiert. Mein Mandant hatte hier keine – wie die Juristen sagen – Tatherrschaft. Ich denke, das Opfer hätte sich auch so umgebracht. Mein Mandant hatte überhaupt keinen Zugriff auf diese Person.
Ich habe meinem Mandanten aus gutem Grund geraten, sich nicht untersuchen zu lassen, und dann kann ein Gutachter, der beurteilen soll, ob ein Angeklagter schuldfähig ist, nur nach Aktenlage vorgehen.
Zeigt Ihr Mandant Reue und Einsicht?
Die Frage setzt voraus, dass Sie davon ausgehen, dass er etwas verbrochen hat, wofür er Reue und Einsicht zeigen sollte.
Finden Sie, dass Sie von der Staatsanwaltschaft im Vorfeld des Prozesses fair behandelt worden sind?
Überhaupt nicht. Es ist üblich in Großverfahren, dass man die Akten nicht in Papierform erhält, sondern als CD, oder sich die Akten von einem Aktenportal herunterladen kann. Das war hier nicht der Fall. Ich musste die Akten kartonweise in meine Kanzlei schaffen und dort kopieren, und das war eine große Behinderung. Erst das Landgericht hat die Akten dann scannen lassen und mir in elektronischer Form übergeben, aber sehr viel später. Darauf konnte ich nicht warten, denn dann hätte ich monatelang nicht arbeiten können.
Einen anderen Teil der Akten haben Sie gar nicht ausgehändigt bekommen, richtig?
Akten mit kinderpornografischen Inhalten musste ich mir bei der Staatsanwaltschaft zu vorgegebenen Zeiten unter Beobachtung in einem dunklen Raum ohne Fenster ansehen.
Von welchen Aktenmengen reden wir eigentlich?
Beschlagnahmt wurden 12 Terabyte mit Videos und Fotos – das ist der Teil, den ich in dem dunklen Raum angucken musste –, und abgeholt habe ich mir bei der Staatsanwaltschaft acht Umzugskartons voller Leitz-Ordner.
Wie bewältigen Sie diese Mengen?
Das wäre allein ganz unmöglich. Ich habe zwei Verteidiger hinzugenommen: Christiane Berger und Siyamak Faghihi.
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Weil er zum Tatzeitpunkt selbst noch minderjährig bzw. Heranwachsender war, wird gegen Ihren Mandanten nach dem Jugendstrafrecht verhandelt. Das bedeutet, dass der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Aber das ist nicht der einzige Unterschied, oder?
Allerdings. Als Dozentin für Jugendstrafrecht an der Uni Hamburg habe ich mich intensiv mit der Frage beschäftigt, warum es kein einheitliches Strafrecht gibt und was der Unterschied zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht ist. Während sich das Erwachsenenstrafrecht mit der Straftat beschäftigt und damit, welche Strafe angemessen ist, hat das Jugendstrafrecht den Täter im Blick: Es geht nicht ums Bestrafen, sondern ums Erziehen. Im Mittelpunkt steht nicht generalpräventive Abschreckung, nicht, dem Opfer Genugtuung zu verschaffen, sondern die persönliche Entwicklung des Täters. All dies haben Polizei und Staatsanwaltschaft in diesem Fall völlig außer Acht gelassen.
Inwiefern?
„Das negative Framing von Staatsanwaltschaft und Polizei haben Teile der Presse übernommen“
Von der Generalstaatsanwaltschaft hieß es schon nach der Verhaftung im Sommer 2025, mein Mandant sei ein „führendes Mitglied eines sadistischen Netzwerks“, als sei das bereits erwiesen. Auch LKA-Chef Jan Hieber hielt ihn schon damals für schuldig, denn er sagte bei derselben Gelegenheit, die Auswertung des sichergestellten Materials werde zeigen, „welche weiteren Straftaten er begangen hat“. Diese Formulierungen zeigen, dass beide den Grundsatz der Unschuldsvermutung nicht kennen.
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Das sind harte Vorwürfe …
Ja, und dieses negative Framing wurde dann von Teilen der Presse auch noch übernommen. Schlagzeilen lauteten: „Cyber-Killer ,White Tiger‘: So grausam wurden Kinder zerstört“ oder „Ein deutsches Monster, das sich ,White Tiger‘ nennt.“ Ich möchte hier eins klar sagen: Ich bin überzeugt, dass mein Mandant kein pädophiles, sadistisches Monster ist. Das Hauptproblem ist nicht er, nicht der einzelne Mensch, auch nicht die Gruppe „764“, sondern eine virtuelle Welt, die allen Kindern und Jugendlichen offensteht, ohne jede Kontrolle, ohne Grenzen. Das ist das Thema, um das es in diesem Prozess gehen muss. Dass endlich was getan werden muss, um solche Auswüchse zu bekämpfen. Eine Öffentlichkeit und eine Anklage, die sich einzig wild auf meinen Angeklagten stürzen, bringen uns beim Problem keinen Zentimeter weiter.